Geschäftstelefonate mit dem Handy in der Öffentlichkeit vermeiden

"Statt an belebten Orten umso lauter und deutlicher in das Handy zu sprechen, empfiehlt es sich, an einen ruhigeren Platz zu wechseln und die Stimme zu senken", sagt Karriere-Coach Carolin Lüdemann aus Flein. "Viele Menschen benehmen sich beim Telefonieren in der Öffentlichkeit, als ob sie allein wären." Aber Gespräche in der Öffentlichkeit seien alles andere als anonym.
Mindestmaß an Diskretion bei Geschäftstelefonaten mit dem Handy
Gerade die Namen bekannter Unternehmen lassen umstehende Personen unwillkürlich hellhörig werden. "Wer im Verdacht steht, unzuverlässig mit vertraulichen Informationen umzugehen, verliert bald das Vertrauen von Kunden und Vorgesetzten", warnt die Karriereberaterin. Ein Mindestmaß an Diskretion sei daher beim Handygebrauch im Zug, im Restaurant oder auf der Straße Pflicht.
Geschäftstelefonate mit dem Handy nicht in aller Öffentlichkeit
SStatt an belebten Orten umso lauter und deutlicher in das Handy zu sprechen, empfiehlt es sich, an einen ruhigeren Platz zu wechseln und die Stimme zu senken", sagt Lüdemann.
Außerdem könne man den Gesprächspartner darauf hinweisen, dass man sich in der Öffentlichkeit befindet und nicht frei reden kann. "Halten Sie das Telefonat kurz - auch, um die Geduld der Menschen in Ihrer Umgebung nicht über Gebühr zu strapazieren."
Stoßen Sie ihren Gesprächspartner nicht vor den Kopf
Eine goldene Regel werde besonders häufig verletzt: "Befinden Sie sich zum Zeitpunkt des Anrufs bereits in einem Gespräch, verdient ihr Gegenüber Ihre Aufmerksamkeit, nicht der Anrufer", sagt Lüdemann. Allenfalls die knappe Vereinbarung eines Rückrufs ist okay.
"Einen erwarteten, wichtigen Anruf darf man annehmen, wenn man sein Gegenüber vorab darüber informiert hat." Das gilt selbst während einer Besprechung, allerdings empfiehlt es sich in diesem Fall, das Handy vorher auf Vibrationsalarm zu stellen.
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
1.943
-
Fürsorgepflichten des Arbeitgebers - eine Übersicht
1.006
-
Arbeitsunfall im Homeoffice - was ist zu beachten?
571
-
Ist die Teilnahme an der arbeitmedizinischen Vorsorge eigentlich Arbeitszeit?
543
-
Gilt die ärztliche Schweigepflicht auch für Betriebsärzte?
539
-
Chronisch krank und berufstätig
378
-
Neue Regelungen zur mutterschutzbezogenen Gefährdungsbeurteilung
3281
-
Gewerbeaufsicht im Haus: Rechte und Pflichten der Unternehmen
327
-
Warum ist eine Pflichtenübertragung im Arbeitsschutz sinnvoll?
318
-
Beschäftigungsverbot für Kinder und Jugendliche
220
-
Mehr Betreuungsangebote und Reform der DGUV Vorschrift 2
12.03.2025
-
Gestaffelte Mutterschutzfristen nach einer Fehlgeburt
05.03.2025
-
Bildschirmbrille: Wer trägt die Kosten?
30.01.2025
-
Neue Regelungen zur mutterschutzbezogenen Gefährdungsbeurteilung
15.01.20251
-
Verstoß gegen das Arbeitsschutzgesetz melden: Pflichten & Rechte
16.12.2024
-
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz: Bedeutung für den Arbeitsschutz
10.12.2024
-
Rechte und Pflichten der Prüfer bei Betriebsbesichtigungen
27.11.2024
-
Zutrittsrechte der Arbeitsschutzbehörde zu den privaten Wohnräumen?
26.11.2024
-
Reform der Gefahrstoffverordnung verabschiedet
19.11.2024
-
PFAS-Verbot: Hintergründe und Bedeutung für die Praxis
13.11.2024