Compliance-Beauftragte in Städten und Gemeinden

Städte und Gemeinden sind Träger von Einrichtungen und Unternehmen. Und sie vergeben öffentliche Aufträge. Da die Ratsmitglieder aus den Reihen der Bürgerschaft kommen und in ihrem bürgerlichen Leben einem Beruf nachgehen, ist es notwendig, immer wieder zu prüfen, dass Aufträge rechtskonform vergeben werden. Hierfür bietet sich ein Compliance-Beauftragter an.

In Schwerin wird es künftig eine Compliance-Beauftragte geben. Sie wird Hinweisen auf Begünstigung, Unregelmäßigkeiten oder persönliche Vorteilsnahme in den Eigenbetrieben und Unternehmen der Landeshauptstadt Schwerin sowie deren Beteiligungen nachgehen. Zudem soll in den kommunalen Unternehmen in Schwerin Compliance so organisiert werden, dass es zur jeweiligen Unternehmensstruktur passt.

Compliance: Mindeststandards zur Orientierung und zur Handlungssicherheit

Zur Orientierung für die Mitarbeiter der städtischen Betriebe wurde ein einheitlicher Mindeststandard festgelegt und beschlossen. An diese Grundregeln müssen sich zukünftig alle städtischen Unternehmen halten. Außerdem können sie eigene Compliance-Beauftragte benennen. Für die Führungskräfte bedeuten diese Regeln, dass sie ihr Handeln daran ausrichten und dann sicher sein können, dass ihre Entscheidungen rechtskonform sind.

Compliance-Regelwerk für mehr Rechtssicherheit von Anfang an

Zusätzlich zu den Mindeststandards soll ein Compliance-Regelwerk u. a. zu folgenden Punkten erarbeitet werden:

  • Annahme von Geschenken, Zuwendungen, Einladungen,
  • rechtskonforme Vergabe nach der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) bzw. der entsprechenden Ordnung für Leistungen (VOL),
  • Zulässigkeit von Nebentätigkeiten,
  • Datenschutz und Fernmeldegeheimnis,
  • Umgang mit Interessenskonflikten,
  • Mehr-Augen-Prinzip,
  • Transparenz von Entscheidungen sowie
  • internes Kontrollsystem.

Compliance-Management heißt Regelverstöße vermeiden oder frühzeitig erkennen

Richtlinien und Regelwerk sollen dazu beitragen, dass sich Regelverstöße von vornherein vermeiden lassen. Sollte es trotzdem zu einem Vergehen kommen, lässt sich dieses z. B. mithilfe des internen Kontrollsystems frühzeitig erkennen und verfolgen.

Compliance-Beauftragte: Merkblatt zu Stellenbeschreibung und Aufgabenzuweisung

Bei der Bestellung eines Mitarbeiters  zum Compliance-Beauftragten und der Beschreibung seiner Aufgaben, kann das "Merkblatt zur Stellenbeschreibung und Aufgabenzuweisung von Compliance-Beauftragten" weiterhelfen.


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