Interne Ermittlungen bei Compliance-Verstößen

Unternehmen versprechen sich durch interne Ermittlungen bei Complianceverstößen mildere Strafen. Doch die Auskunftgebenden können ihre Rechte verlieren.

Besteht der Verdacht oder gibt es Hinweise, dass bei den Geschäften nicht alles korrekt läuft, muss das Unternehmen handeln und zur Aufklärung beitragen. Was man bisher fast nur aus Politthrillern kennt, kann dann Wirklichkeit werden: Private Ermittler tauchen in der Firma auf, befragen Mitarbeiter im Auftrag der Geschäftsleitung und durchsuchen Büros. Für Anwaltskanzleien ein lukratives Geschäft. Für die Mitarbeiter ein Risiko, sich dabei um Kopf und Kragen zu reden.

Ermittlungen bei Complianceverstößen: Private oder behördliche Ermittler?

Unternehmen wird empfohlen, Wirtschaftsdelikten selbst nachzugehen. Das ist auch im Sinne der Staatsanwaltschaft, denn die hat oft weder ausreichend finanzielle noch personelle Mittel, um jeden Verdacht zu überprüfen. Doch die Methoden der privaten Ermittler sind nicht zimperlich und die Vertraulichkeit nicht per se gewährleistet.

Interne Ermittlungen: Auskunftspflicht und mögliche arbeitsrechtliche Konsequenzen bringt fast alle zum Reden

Für Unternehmen besteht ein berechtigtes Interesse daran, dass sich die Mitarbeiter an Recht und Gesetz halten. Verweigern sie die Auskunft, kann es zu Abmahnung, Gehaltskürzung, Versetzung oder sogar Entlassung kommen. Diese Druckmittel und die Zusage: „Das bleibt alles unter uns“, bringt fast alle zum Reden – und zwar meist ohne eigenen Anwalt an der Seite. 

Interne Ermittlungen - für betroffene Mitarbeiter ein zweischneidiges Schwert

Im eigenen Interesse sollten Mitarbeiter jedoch besser öfter schweigen. Denn alles, was sie sagen, kann später auch gegen sie verwendet werden. Und zwar dann, wenn die Aussagen doch beim Staatsanwalt landen.

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