Der Wert eines Unternehmens beruht nicht allein auf seiner Vermögenssubstanz, also den materiellen und immateriellen Einzelwirtschaftsgütern (abzüglich der Betriebsschulden). Über diesen Substanzwert hinaus gibt es einen dem Unternehmen als solchem innewohnenden Wert, der im Geschäftsleben als selbständiges Wirtschaftsgut anerkannt und bei Unternehmensveräußerungen entsprechend honoriert wird. Als Synonym für den Begriff "Geschäfts- oder Firmenwert" hat sich in der deutschen Bilanzierungspraxis die aus der internationalen Rechnungslegung adaptierte Bezeichnung "Goodwill"[1] etabliert.

Der Geschäftswert ist Ausdruck der Gewinnchancen eines Unternehmens, soweit sie nicht in einzelnen Wirtschaftsgütern verkörpert sind, sondern durch den Betrieb eines lebenden Unternehmens gewährleistet erscheinen. Er wird durch die Gewinnaussichten bestimmt, die losgelöst von der Person des Unternehmers aufgrund besonderer, dem Unternehmen eigener Vorteile (z. B. "guter" Ruf, Kundenstamm, Lieferantenkreis, Einkaufs- und Absatzorganisation, Know-how des Managements und des Personals, Standortvorteile usw.) höher oder gesicherter erscheinen als bei einem anderen Unternehmen mit sonst vergleichbaren Wirtschaftsgütern.[2]

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