Jeder Unternehmer unterliegt zunächst kraft Gesetzes der Sollversteuerung.[1] Nur auf Antrag kann in bestimmten Fällen die Istversteuerung in Betracht kommen. Die Sollversteuerung erfolgt im Übrigen grundsätzlich auch losgelöst von der Art der Gewinnermittlung. Die Umsatzgrenze der Istversteuerung ist aber mit den Grenzen zur handels- und steuerrechtlichen Buchführung schon vor längerer Zeit harmonisiert worden. Aktuell liegen diese bei 800.000 EUR.[2] Damit besteht für viele Unternehmer die Möglichkeit, die Einnahmenüberschussrechnung mit der Istversteuerung zu kombinieren, da diese bei dem Grundprinzip der Entstehungszeitpunkte besser harmonieren. Umgekehrt ist die Kombination der Sollversteuerung mit der Buchführung vorteilhaft.

Das ist nur ein Ausschnitt aus dem Produkt Haufe Finance Office Premium. Sie wollen mehr?

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene beiträge