Das Solarpaket I hat am 26.4.2024 im Schnellverfahren Bundestag und Bundesrat passiert – und soll zeitnah in Kraft treten. Es wird Erleichterungen bei Balkonkraftwerken und Mieterstrom geben. Ein Überblick für Eigentümer und Mieter.

Boom bei steckerfertigen Solaranlagen (BKW)

Inzwischen sind rund 400.000 BKW in Betrieb, wie aus dem Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur hervorgeht (Stand 2.4.2024). Allein zwischen Anfang Januar und Ende März kamen mehr als 50.000 registrierte Anlagen dazu. Tatsächlich dürften die Zahlen sogar höher liegen, da es nicht registrierte Anlagen gibt und Anlagen auch nachgemeldet werden können. Zum Vergleich: Mitte 2023 waren zirka 230.000 Steckersolargeräte gemeldet.

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) geht davon aus, dass die Nachfrage nach Solartechnik 2024 weiter zunehmen wird. Jeder Abbau von Bürokratie führe zu einer Belebung der Nachfrage, so Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig. Die Bundesnetzagentur hat bereits zum 1. April die Registrierung von Balkonkraftwerken im Marktstammdatenregister vereinfacht und verweist auf die geplanten Maßnahmen im Solarpaket.

Solaranlage auf dem Mehrfamilienhaus

Für den Betrieb einer Solaranlage in einem Haus mit mehreren Miet- oder Eigentumswohnungen oder auch Gewerbemietern sieht das Gesetz weniger Bürokratie vor. Unter anderem sollen die detaillierten Vorgaben zu Rechnungslegung, Vertragsinformationen und Verbrauch wegfallen. Dafür ist ein neues Modell der "Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung" geplant, das sich vom etablierten Mieterstrom-Modell bei Förderung und Vergütung unterscheidet.

Solaranlagen unter dem Mieterstrom-Modell sollen künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert werden, jedenfalls solange der Strom auf dem Weg zum Verbraucher nicht durch das allgemeine Stromnetz fließt. Außerdem sollen technische Anforderungen beim Mieterstrom sinken.

BKW: Anmeldung soll entfallen

Eigentümer und Mieter können Strom auch mit einer kleinen Photovoltaikanlage am Balkon oder an der Hauswand produzieren. Hier werden bürokratische Hürden abgebaut. Das Gesetz sieht vor, dass die Anlage nicht mehr beim Netzbetreiber angemeldet werden muss – die Eintragung im Marktstammdatenregister soll auf wenige Daten beschränkt werden. Aktuell ist der Aufwand größer: Neben dem Eintrag im Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt muss der Netzbetreiber kontaktiert werden.

Die Balkonanlagen sollen übergangsweise hinter jedem vorhandenen Zählertyp betrieben werden dürfen. Das schließt auch Zähler ohne Rücklaufsperre ein. Diese Geräte laufen rückwärts, wenn mehr Energie in das öffentliche Stromnetz eingespeist als verbraucht wird – was bislang verboten ist und einen Zählertausch nötig macht. Allerdings sollen die rückwärtsdrehenden Zähler, aber auch normale Einrichtungszähler mit Rücklaufsperre, nur geduldet werden, bis die Messstellenbetreiber moderne Zweirichtungszähler einbauen.

Auch dürfen die Mini-Solaranlagen auf Balkonen und Fassaden künftig eine höhere Leistung haben als bisher: In Deutschland sind in der technischen Norm VDE-AR-N 4105 bislang 600 Voltampere (entspricht Watt) definiert – ab 2024 sollen bis zu 800 Watt Wirkungsleistung für eine vereinfachte Anmeldung möglich sein.

In § 8 Abs. 5a EEG heißt es wie folgt:

"Ein Steckersolargerät oder mehrere Steckersolargeräte mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 Kilowatt und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 Voltampere, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, können demnach unter Einhaltung der für die Ausführung eines Netzanschlusses maßgeblichen Regelungen angeschlossen werden. Registrierungspflichten nach der Marktstammdatenregisterverordnung bleiben unberührt; zusätzliche gegenüber dem Netzbetreiber abzugebende Meldungen von Anlagen nach Satz 1 können nicht verlangt werden.""

Die installierte Leistung der Solarmodule soll für dieselben Balkonkraftwerke künftig auf 2.000 Watt-Peak (max. Wirkleistung in Watt) begrenzt werden.

So soll es 2024 weitergehen

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gibt vor, dass in Deutschland 215 Gigawatt installierte Leistung Photovoltaik bis 2030 erreicht werden muss, im Jahr 2035 dann 309 Gigawatt – hälftig von Dächern und Freiflächen. Dafür muss laut Bundesregierung der jährliche Ausbau von aktuell ca. 7 Gigawatt zunächst bis 2026 auf 22 Gigawatt verdreifacht werden.

Um das Ziel zu erreichen, hat das Kabinett am 16.8.2023 ein Gesetz auf den Weg gebracht, kurz gesagt: das "Solarpaket I". Umgesetzt werden damit zentrale Maßnahmen der Photovoltaik-Strategie von Mai 2023. Die Anschaffung von Solaranlagen für den Balkon oder das Dach soll deutlich einfacher und populärer werden. Der Referentenentwurf stammt aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).

Die Reform sollte eigentlich schon Anfang 2024 in Kraft treten, hängt aber immer noch in den parlamentarischen Beratungen fest. Geplant sind unter anderem Änderun...

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