Wohngeld wird zum 1.1.2025 um 15 Prozent erhöht
Das Bundeskabinett hat am 13.8.2024 im Umlaufverfahren die "Zweite Verordnung zur Fortschreibung des Wohngeldes nach § 43 des Wohngeldgesetzes" beschlossen. Darin ist eine Dynamisierung im Zwei-Jahres-Rhythmus festgelegt. Die automatische Anpassung des Wohngeldes trat bereits Anfang 2022 in Kraft. Die letzte Reform gab es 2023.
"Die Menschen geben heute deutlich mehr Geld für Miete, Energie und die Waren des täglichen Bedarfs aus", sagte Bauministerin Klara Geywitz (SPD) in Berlin. "Um die Entlastungswirkung auch langfristig zu erhalten, erhöhen wir das monatliche Wohngeld zum 1.1.2025 um durchschnittlich 15 Prozent beziehungsweise 30 Euro."
Der staatliche Zuschuss zur Miete berechtigt Haushalte, die zwar keine Sozialleistungen beziehen, trotzdem aber wenig Geld haben. Mit der Wohngeldreform 2023 wurde der Kreis der Berechtigten deutlich ausgeweitet: Zu den bisher 600.000 Haushalten kamen rund eine Million weitere dazu, darunter Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben. Das Ministerium rechnet nach früheren Angaben damit, dass 2025 rund 1,9 Millionen Haushalte Wohngeld erhalten können.
Wohngeld-Plus-Gesetz: Das gilt seit Januar 2023
Seit Januar 2023 erhalten nicht nur mehr Haushalte als bisher Wohngeld, auch der Mietzuschuss wurde zu diesem Stichtag aufgestockt – um durchschnittlich 190 Euro auf rund 370 Euro pro Monat.
Das ist im Wohngeld-Plus-Gesetz geregelt, das am 8.12.2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde und am 1.1.2023 in Kraft getreten ist. Der Bundesrat hatte dem von den Ampel-Fraktionen eingebrachten Gesetzentwurf in einer vom Ausschuss geänderten Fassung am 25.11.2022 zugestimmt. Im Bundestag wurde die Wohngeldreform am 10.11.2022 beschlossen.
Die Änderungen sehen unter anderem die Einführung von Bagatellgrenzen im Falle von Rückforderungen sowie die Möglichkeit der Verlängerung des Bewilligungszeitraums von 18 auf 24 Monate vor. Die Effekte der neuen, dauerhaften Komponenten für Heizkosten und Klima sollen nach zwei Jahren evaluiert werden.
Bund und Länder teilen sich die Kosten für die Wohngeldreform, heißt es in einem Beschluss der Ministerpräsidenten nach einem Treffen mit Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) am 2.11.2022. Eigentlich wollten die Bundesländer das Wohngeld finanziell nicht mehr mittragen.
Gesetz zur Erhöhung des Wohngeldes und zur Änderung anderer Vorschriften (Wohngeld-Plus-Gesetz)
Wohngeld-Dynamisierung und CO2-Komponente
Das Wohngeld-Plus-Gesetz enthält nicht nur eine allgemeine Leistungsverbesserung, sondern auch eine dauerhafte Heizkostenkomponente. Sie führt im Schnitt in der Wohngeldberechnung zu 1,20 Euro pro Quadratmeter mehr Wohngeld. Die Fortschreibung zum 1.1.2025 erfolgt im Rahmen der Wohngelddynamisierung.
Zudem gibt es seit Januar 2023 eine Klimakomponente, die höhere Mieten durch energetische Sanierungen oder energieeffizienten Neubau pauschal abfedert. Vorgesehen ist ein Zuschlag auf die Miethöchstbeträge des Wohngeldes von 0,40 Euro pro Quadratmeter. Die Lösung sieht einen Pauschalansatz ohne Nachweiserfordernis in der Wohngeld-Administration vor.
Damit Geringverdiener durch den CO2-Preis auf fossile Brennstoffe wie Erdöl und Gas nicht extra belastet werden, gibt es seit Januar 2021 die Wohngeld-CO2-Entlastungspauschale (CO2-Komponente) als Zuschlag zur Miete.
Wohngeld extra für die deutschen Inseln
Das Wohnen auf den Inseln ist wegen des knappen Wohnraums meistens noch teurer als auf dem Festland. Seit August 2020 können Wohngeldberechtigte auf den Inseln höhere Zuschüsse erhalten. Das neue Wohngeld wurde im Schnitt um etwa 30 Prozent angehoben. Um Haushalte in Regionen mit besonders hohen Mieten zu unterstützen, wurde außerdem eine zusätzliche "Mietenstufe VII" neben den sechs bisher geltenden Mietenstufen eingeführt. Regionale Unterschiede werden bei der Berechnung auch berücksichtigt.
Die Höhe des Wohngelds hängt auch von Miete, Haushaltsgröße und Wohnort ab. Wer den Mietzuschuss bekommen kann, lässt sich online mit dem Wohngeld-Plus-Rechner aus dem Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSK) ermitteln.
BMWSK: Rechenbeispiele für das neue Wohngeld gültig ab 1.1.2023
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