Mindestlohn: Ausnahmen für Langzeitarbeitslose ungenutzt
Die Lockerung der Lohnuntergrenze für Langzeitarbeitslose war vor der Einführung des Mindestlohngesetzes heftig umstritten. Jetzt zeigen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA), die der "Süddeutschen Zeitung" vorliegen, dass die Möglichkeit, Langzeitarbeitslose für bis zu sechs Monate vom Mindestlohn auszunehmen, in der Praxis tatsächlich fast nicht genutzt wird.
Sonderregelung beim Mindestlohn erreicht Zielgruppe nicht
In der Zeit von August 2015 bis April 2016 haben die Arbeitsagenturen und Jobcenter gerade einmal 1990 Bescheinigungen ausgestellt, die für die Nutzung dieser Sonderregelung erforderlich sind. Die Bescheinigungen müssen die Langzeit-Jobsucher selbst beantragen, um ihrem Arbeitgeber nachzuweisen, dass sie zuvor ein Jahr ohne Stelle waren. Die Betriebe benötigen die Dokumente, um bei Zollkontrollen darlegen zu können, dass sie diesen Mitarbeitern keine 8,50 Euro zahlen müssen.
Hochgerechnet auf das ganze Jahr sind das nach Angaben der Grünen-Abgeordneten Brigitte Pothmer, die die Anfrage bei der Behörde gestellt hatte, nicht einmal 0,3 Prozent der Zielgruppe - 2015 waren in Deutschland durchschnittlich 1,04 Millionen Langzeitarbeitslose gemeldet.
Wirkungsloses Bauernopfer im Mindestlohnstreit
Es ist davon auszugehen, dass tatsächlich sogar noch weniger Langzeitarbeitslose über diesen Sonderweg eine neue Arbeit gefunden haben, heißt es dem Bericht zufolge bei der Bundesagentur für Arbeit. Die Behörde teilte der arbeitsmarktpolitischen Sprecherin der Grünen mit, dass die Ausstellung einer Bescheinigung nicht mit dem Zustandekommen eines Arbeitsverhältnisses gleichzusetzen sei.
Ein klares Zeichen für die Grünen-Abgeordnete Pothmer dafür, dass die Ausnahme von Langzeitarbeitslosen vom Mindestlohn von Anfang an ein Fehler war. Ihrer Ansicht nach gebe es damit nun die amtliche Bestätigung, dass dieses "Bauernopfer im Mindestlohnstreit zwischen SPD und Union" wirkungslos sei.
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