Beteiligt sind

  • der Arbeitnehmer, der als Zedent sein Arbeitseinkommen an einen Dritten (meist an einen seiner Gläubiger) abtritt,
  • der Arbeitgeber, gegen den der über sein Einkommen durch Abtretung verfügende Arbeitnehmer einen Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen hat (= Schuldner der Forderung auf Einkommenszahlung),
  • ein Dritter, der neue Gläubiger (Zessionar), auf den die Forderung auf das Arbeitseinkommen übertragen wird.

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