Begriff

Am 1.4.2024 ist das Cannabisgesetz (CanG) in Kraft getreten. Es legalisiert den Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene in begrenztem Umfang. Für Personen unter 18 Jahren bleiben Besitz und Konsum weiterhin verboten, in ihrer Gegenwart dürfen auch Erwachsene weiterhin kein Cannabis konsumieren.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Arbeitsrecht: Mit dem CanG werden zahlreiche bereits geltende Gesetze wie z. B. das Betäubungsmittelgesetz (BtMG), das Strafgesetzbuch (StGB) oder die Strafprozessordnung (StPO) geändert. Im Arbeitsrecht werden das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) geändert. Sofern ein Betriebsrat besteht, ist das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), insbesondere § 87 BetrVG, zu beachten. Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln sollten durch die Betriebsparteien dahingehend überprüft werden, ob diese im Hinblick auf das CanG geändert werden müssen.

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