Kurzbeschreibung

Für Arbeitnehmer ergeben sich einige organisatorische Änderungen, wenn sie aus der Pflicht- in eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Mit diesem Schreiben informieren Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die wesentlichsten Neuerungen.

Kinderloser Arbeitnehmer: Arbeitgeber zahlt KV-/PV-Beiträge

Beitragszuschuss zu Ihrer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..... ,

wir wurden informiert, dass Sie bei der .............-Krankenkasse zum 1. Januar .... von einer Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Durch den Wechsel Ihres Versicherungsstatus sind organisatorisch folgende Dinge zu berücksichtigen:

  • Wir veranlassen die Ummeldung bei Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, solange Sie nicht Abweichendes von uns oder der Krankenkasse mitgeteilt bekommen.
  • Zu Ihrer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie von uns einen monatlichen Beitragszuschuss. Er beträgt die Hälfte der Beiträge. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird ebenfalls bis zur Hälfte bezuschusst. Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung wird nicht bezuschusst.
  • Den Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung führen wir direkt von uns an die ..........................-Krankenkasse ab. Der Beitragszuschuss wird also nicht an Sie ausgezahlt.
  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden wie bisher abgeführt.

Den Beitragszuschuss erhalten Sie für alle Monate, für die Ihnen Entgelt gezahlt wird. Auch für die Zeit der Entgeltfortzahlung bei Krankheit erhalten Sie einen Beitragszuschuss. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sind Sie beitragsfrei.

Bei Arbeitsunfähigkeit stellen die Ärzte auch für freiwillig versicherte Patienten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Bitte legen Sie diese bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen am nächsten Werktag vor.

Mit freundlichen Grüßen

Arbeitnehmer mit Kind: Arbeitgeber zahlt KV-/PV-Beiträge

Beitragszuschuss zu Ihrer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..... ,

wir wurden informiert, dass Sie bei der ............-Krankenkasse zum 1. Januar .... von einer Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Durch den Wechsel Ihres Versicherungsstatus sind organisatorisch folgende Dinge zu berücksichtigen:

  • Wir veranlassen die Ummeldung bei Ihrer Krankenkasse. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, solange Sie nicht Abweichendes von uns oder der Krankenkasse mitgeteilt bekommen.
  • Zu Ihrer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie von uns einen monatlichen Beitragszuschuss. Er beträgt die Hälfte der Beiträge. Der Zusatzbeitrag zur Krankenversicherung wird ebenfalls zur Hälfte bezuschusst.
  • Den Beitragszuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung führen wir direkt von uns an die ..........................-Krankenkasse ab. Der Beitragszuschuss wird also nicht an Sie ausgezahlt.
  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden wie bisher abgeführt.

Den Beitragszuschuss erhalten Sie für alle Monate, für die Ihnen Entgelt gezahlt wird. Auch für die Zeit der Entgeltfortzahlung bei Krankheit erhalten Sie einen Beitragszuschuss. Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sind Sie beitragsfrei.

Bei Arbeitsunfähigkeit stellen die Ärzte auch für freiwillig versicherte Patienten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen aus. Bitte legen Sie diese bei einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als 3 Tagen am nächsten Werktag vor.

Mit freundlichen Grüßen

Kinderloser Arbeitnehmer: Selbstzahlung der KV-/PV-Beiträge

Beitragszuschuss zu Ihrer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung

Sehr geehrte(r) Frau/Herr ..... ,

wir wurden informiert, dass Sie bei der .............-Krankenkasse zum 1. Januar .... von einer Pflichtmitgliedschaft in eine freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung wechseln. Durch den Wechsel Ihres Versicherungsstatus sind organisatorisch folgende Dinge zu berücksichtigen:

  • Wir veranlassen die Ummeldung aus der Pflichtversicherung bei Ihrer Krankenkasse.
  • Die Renten- und Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden wie bisher abgeführt.
  • Die Beiträge für Ihre freiwillige Kranken- und Pflegeversicherung müssen Sie persönlich an Ihre Krankenkasse abführen.

Bitte beachten Sie die Fälligkeitsregelungen, um Nachteile (z. B. Säumniszuschläge, Ruhen von Leistungen) zu vermeiden. Die Fälligkeitstermine regeln die Krankenkassen in ihren Satzungen.

Die erste Zahlung für den Januar wird im Februar fällig sein (Termin nach Satzung). Banklaufzeiten gehen zu Ihren Lasten.

Zu Ihrer freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung erhalten Sie von uns einen monatlichen Beitragszuschuss. Er beträgt die Hälfte der Beiträge.

Der ggf. von Ihrer Krankenkasse erhobene Zusatzbeitragssatz zur Krankenversicherung wird ebenfalls bezuschusst. Der Zusatzbeitrag zur Pflegeversicherung für Kinderlose wird nicht bezuschusst.

Den Beitragszuschuss erhalten Sie für alle Monate, für die Ihnen Entgelt gezahlt wird. Auch für die Zeit der Entgeltfortzahlung bei Krankheit erhalten Sie einen...

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