Neuregelungen zur Streitbeilegung für Verbrauchergeschäfte

Das "Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über alternative Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten und zur Durchführung der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten" wurde im BGBl. veröffentlicht. Es tritt zu großen Teilen am 1. April, in Teilen am 01.02.2017 in Kraft. Den Schwerpunkt der deutschen Umsetzung  der EU-Verordnung über verbraucherrechtliche Online-Streit-Beilegung (ADR) bildet das neue Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Schon seit 9.1. müssen Online-Händler einen Link zur EU-Informationsseite über das neue Online-Schlichtungsverfahren auf ihre Websites integrieren.

Der Aufbau eines EU-weiten Schlichtungsverfahrens zur Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten geht zumindest in der Gesetzgebung voran. Es handelt sich um die Umsetzung der EU-Verordnung Nr. 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten. Bald sollen alle EU-Verbraucher eine nationale Schiedsstelle anrufen können, wenn sie mit einem Kauf / einer Dienstleistung unzufrieden sind.

Deutschland "hinten dran"

Zugang zu günstiger + schneller Mediation bei Streit über Käufe oder Dienstleistungen

 Den Schwerpunkt des Gesetzesvorhaben bildet das neue  Verbraucherstreitbeilegungsgesetz. Daneben gibt es Anpassungen in diversen anderen Gesetzen. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) soll Verbrauchern einen Zugang zu günstiger und schneller Mediation bei Streitigkeiten über gekaufte Waren oder Dienstleistungen bieten. 

Juristische Berufsverbände sorgen sich um die Qualität der Schlichtungen und Verbraucherschützer fürchten ein zahnloses Instrument. Dass es noch keine Schlichtungsstellen in Deutschland gibt, scheint ihnen Recht zu geben.

Mit ADR und ODR: Verbraucherschutz für Käufer verbessern

Die neuen Regeln für alternative Streitbeilegungsverfahren (Alternative Dispute Resolution = ADR) und Streitbeilegung bei Online-Verkäufen (Online Dispute Resolution = ODR) soll Verbrauchern langwierigen Gerichtsverfahren bei Streitigkeiten mit Verkäufern erspart werden. Rechtsgrundlage der Verbraucher-Streitschlichtung sind die Richtlinie 2013/11/EU und die Verordnung (EU) Nr. 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.05.2013.

Flächendeckendes Netz von Streitbeilegungs-Stellen

Die Mitgliedsstaaten der EU waren nicht nur verpflichtet, bis zum 9. Juli 2015 die Rechtsvorschriften zu erlassen, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2013/11/EU umzusetzen. Außerdem sollten EU-Mitgliedstaaten bis Juni 2015 für beinahe alle Streitigkeiten, die Verbraucher betreffen, ein flächendeckendes Netz von Streitbeilegungsstellen für das  Alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR-Verfahren)zur Verfügung zu stellen.

Hilfe bei grenzübergreifenden Konflikten aus online geschlossenen Verträgen

Zwar hatten schon viele EU-Länder ADR-Verfahren doch es fehlten übergreifende gemeinsame Normen und das Schlichtungs-Angebot ist meiste unvollständig bzw. überlastet.

Alternative Schlichtungsstellen mit neutralen Mediatoren für alle Branchen

Die ADR-Richtlinie fordert , in allen EU-Staaten ADR-Stellen mit neutralen Mediatoren für alle Branchen der Wirtschaft zur Verfügung zu stellen.

  • Kern des VSBG ist die Regelung der Tätigkeit privater und behördlicher Verbraucherschlichtungsstellen.
  • Sie müssen Streitmittler mit Rechtskenntnissen einsetzen, die in den drei Jahren vor ihrer Bestellung keinen unternehmerischen Bezug hat.
  • Verbrauchern werden durch die Schlichtungsstellen außergerichtliche Lösungen für Beschwerden über Waren oder Dienstleistungen geboten, die online oder in einem Laden, im Ausland oder im eigenen Land gekauft wurden.
  • Die Streitigkeiten nach dem ADR-Verfahren sollten in höchstens 90 Tagen beigelegt werden und für Verbraucher vorzugsweise kostenlos oder gegen eine Schutzgebühr ablaufen.

Auswirkung in der Praxis: Informationspflichten zur Schlichtung

Für Unternehmer wichtig: Die Information, die Linkpflicht  und die Teilnahme an der Streitschlichtung.

Rechtsanwaltskammer fordert Qualitätsstandards für Schlichtungsstellen

In ihrer Stellungnahme hat die Bundesrechtsanwaltskammer gefordert, dass verantwortliche„Streitmittler“ (§ 5 VSBG-E) Qualitätsstandards erfüllen, damit die daußergerichtlichen Streitbeilegung die notwendige Akzeptanz beim Verbraucher und Unternehmer findet.

Erste Erfahrungen mit Online-Schlichtung

Gute Erfahrung mit entsprechenden Schlichtungen hat die »Online-Schlichtungsstelle« in Rheinland-Pfalz gesammelt, die im ersten Jahr ihres Bestehens in über 70%  aller behandelten Streitfälle eine gütliche Einigung erzielte.

Vgl. zu dem Thema auch

Link-Pflicht auch Schlichtungsstelle für Internet-Shops


Schlagworte zum Thema:  Verbraucherschutz, Mediation