Berufsausbildung: Bundesrat billigt höhere Zuschüsse
Der Bundesrat hat die vom Bundestag beschlossene Erhöhung von Ausbildungsgeld und Berufsausbildungsbeihilfe in seiner Sitzung am 28.6.2019 gebilligt. Dadurch ergeben sich die folgenden Änderungen.
Ausbildungsgeld wird an BAföG-Bedarfssätze angeglichen
Die Zuschüsse gelten für Personen, die eine Ausbildung absolvieren, aber nicht mehr zu Hause wohnen und für Menschen mit Behinderung. Das Gesetz passt die jeweiligen Bedarfssätze und Freibeträge an die neuen BAföG-Sätze an - diese hatte der Bundesrat in seiner letzten Sitzung ebenfalls gebilligt. Künftig werden alle Personen in Schule, Studium und beruflicher Ausbildung weitgehend gleichgestellt. Das Ausbildungsgeld erhöht sich zum 1.8.2019 um 5 % und zum 1.8.2020 um weitere 2 %.
Weniger Bedarfsstufen - weniger Bürokratie
Die Zahl der Bedarfssätze reduziert sich von derzeit 24 auf 14. Auch die Zahl der einheitlichen Pauschalen für die Unterkunftskosten sinkt. Damit wird die Bedarfssatzstruktur des Ausbildungsgeldes vereinfacht und an die der Berufsausbildungsbeihilfe angeglichen – man unterscheidet nicht mehr nach Alter und Familienstand der Auszubildenden.
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
Personen, die im Eingangsverfahren oder im Berufsbildungsbereich einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen oder an vergleichbaren Maßnahmen anderer Träger teilnehmen, erhalten künftig ebenfalls mehr Geld. Die Steigerung von 80 EUR auf 117 EUR entspricht der Anhebung des Ausbildungsgeldes.
Um eine finanzielle Überforderung der Werkstätten zu vermeiden, passt der Bundestagsbeschluss den Grundbetrag in vier Stufen an:
- 80 EUR ab 1.8.2019
- 89 EUR ab 1.1.2020
- 99 EUR ab 1.1.2021
- 109 EUR ab 1.1.2022
In einer Werkstatt, die wirtschaftlich leistungsfähig ist, kann allerdings auch ein höherer Grundbetrag gezahlt werden. Am 1.1.2023 ist dann der Betrag von 119 EUR monatlich erreicht, der für das Ausbildungsgeld schon ab dem 1.8.2020 vorgesehen ist.
Verkündung und Inkrafttreten
Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet und danach im Bundesgesetzblatt verkündet. Es soll zum 1.8.2019 in Kraft treten.
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