Muster für den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung 2023
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2023
Der Ausdruck hat das Format DIN A 4. Der Ausdruck kann vom amtlichen Muster abweichen, wenn er sämtliche Angaben in gleicher Reihenfolge enthält und in Format und Aufbau dem bekannt gemachten Muster entspricht. Für 2023 ist zu beachten:
- Ab dem Jahr 2023 muss die Identifikationsnummer als Ordnungsmerkmal angegeben werden. Die Verwendung der eTIN ist nicht mehr zulässig.
- Sozialversicherungsbeiträge, die auf einen nicht besteuerten Vorteil nach § 19a EStG entfallen und als Sonderausgaben abziehbar sind, werden ebenfalls bescheinigt. Dies erfolgt unter Nummer 22 bis 27 des Ausdrucks.
- Ist ein Dritter nach § 38 Abs. 3a Satz 1 EStG zum Lohnsteuerabzug verpflichtet, muss er der zuständigen Finanzbehörde für jeden Arbeitnehmer eine elektronische Lohnsteuerbescheinigung übermitteln (§ 41b Abs. 1 Satz 2 EStG).
BMF, SChreiben v. 8.9.2022, IV C 5 - S 2533/19/10030 :004
-
Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.2555
-
1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
-
0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.671
-
Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0916
-
Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.938
-
Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.721
-
2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.440
-
Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.40337
-
1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.708
-
Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.097
-
Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
06.11.2024
-
Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
-
Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
-
Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
-
Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
-
Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
-
Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
-
Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
-
Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
-
Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
23.10.2024