Muster der Lohnsteuer-Anmeldung 2019 veröffentlicht
Das Vordruckmuster der Lohnsteuer-Anmeldung für Anmeldungszeiträume ab Januar 2019 wurde nach § 51 Abs. 4 Nr. 1 Buchstabe d EStG bestimmt. Das BMF weist darauf hin, dass das Vordruckmuster auch für die Gestaltung der Vordrucke maßgebend ist, die mit Hilfe von Datenverarbeitungsanlagen hergestellt werden. In den elektronischen Formularen gibt es jedoch kleine Abweichungen zum Vordruckmuster. So sind zusätzlich
- zur Kennzahl 23 ein Freitextfeld für die entsprechenden Angaben sowie
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 91 für den Familienkassenschlüssel und
- ein Eintragungsfeld mit der Kennzahl 43 für das ausgezahlte Kindergeld vorgesehen.
BMF, Bekanntmachung v. 24.8.2018, IV C 5 - S 2533/18/10002, veröffentlicht am 24.8.2018
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
10.2555
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
6.971
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
6.671
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.0916
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
2.938
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.721
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.440
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Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 72 EStG für kleinere Photovoltaikanlagen ab 2022
2.40337
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1. Wachstumschancengesetz verbessert Sonderabschreibung für neue Mietwohnungen
1.708
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Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträger ab 2021
1.097
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
06.11.2024
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Arbeitslohn nach Doppelbesteuerungsabkommen und Auslandstätigkeitserlass
06.11.2024
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Elektronische Lohnsteuerbescheinigung 2025
31.10.2024
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Elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie GuV
31.10.2024
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Start des Rückmeldeverfahrens der NRW-Soforthilfe 2020
31.10.2024
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung
28.10.2024
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Verfolgung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten 2023
23.10.2024
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Ergebnisse der steuerlichen Betriebsprüfung 2023
23.10.2024
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Erster digitaler Gewerbesteuerbescheid wurde in Hessen versandt
23.10.2024
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Zahlung von Pflegebedürftigen an selbst gewählte Pflegepersonen
23.10.2024