Umsatzsteuerbefreiung: Personalgestellungsleistungen

Das BMF äußert sich zur Umsatzsteuerbefreiung von Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten.

Stellung von Personal für geistigen Beistand

Die Umsatzsteuerbefreiungsregelung für Personalgestellungsleistungen durch religiöse und weltanschauliche Einrichtungen für bestimmte Tätigkeiten nach § 4 Nr. 27 Buchstabe a UStG wurde zum 1.1.2015 neu gefasst (vgl. News) und durch Art. 11 Nr. 6 Buchstabe c des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften redaktionell berichtigt. 

Mit den Neuregelungen wurde Art. 132 Abs. 1 Buchstabe k MwStSystRL in nationales Recht umgesetzt. Die Finanzverwaltung hat nun den UStAE geändert. Die Grundsätze des BMF-Schreibens sind auf Umsätze anzuwenden, die nach dem 31.12.2014 erbracht wurden. 

BMF, Schreiben v. 3.9.2020, III C 3 - S 7187/20/10002 :001