EU-Kommission: Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter

Die Europäische Kommission hat am 8.12.2022 eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, um das Mehrwertsteuersystem der EU zu modernisieren.

Die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter (VAT in the Digital Age – ViDA) sollen Unternehmen das Leben erleichtern, aber das System auch widerstandsfähiger gegen Betrug machen. Dabei soll die Digitalisierung als Chance begriffen und gefördert werden. Gleichzeitig will man Herausforderungen begegnen, die sich durch die Entwicklung der Plattformwirtschaft im Mehrwertsteuerbereich ergeben haben.

Hinweis: Den Mitgliedstaaten sind im Jahr 2020 Mehrwertsteuereinnahmen i. H. v. 93 Mrd. EUR entgangen, wovon ca. 25 % auf Mehrwertsteuerbetrug im Intra-EU-Handel entfallen.

Die geplanten Maßnahmen

Folgende Maßnahmen sind geplant:

  • Umstellung auf die digitale Meldung in Echtzeit auf der Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung für Unternehmen, die grenzüberschreitend in der EU tätig sind: Durch ein neues System soll eine digitale Meldung in Echtzeit für Mehrwertsteuerzwecke auf Grundlage der elektronischen Rechnungsstellung eingeführt werden. Dadurch erhalten die Mitgliedstaaten wertvolle Informationen zur effektiveren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs. Die Umstellung soll auch eine Annäherung der bestehenden nationalen Systeme in der gesamten EU erleichtern. Gleichzeitig soll sie den Weg für die Mitgliedstaaten ebnen, die solche digitalen Meldesysteme in den nächsten Jahren auf nationaler Ebene für den inländischen Handel einrichten möchten.
  • Aktualisierte Mehrwertsteuervorschriften für Plattformen in den Bereichen Personenbeförderung und Kurzzeitvermietung von Unterkünften: In diesen Bereichen tätige Plattformbetreiber sollen künftig dafür zuständig sein, die Mehrwertsteuer zu erheben und an die Steuerbehörden abzuführen, wenn die jeweiligen Diensteanbieter dies nicht tun (z. B. Kleinunternehmen, Einzelanbieter). Zusammen mit weiteren Klarstellungen soll dies zu Einheitlichkeit in allen Mitgliedstaaten und zur Angleichung der Wettbewerbsbedingungen für Online- und herkömmliche Dienste in den Bereichen Kurzzeitvermietung von Unterkünften und Personenbeförderung beitragen. Darüber hinaus sind Erleichterungen für KMU geplant, die ansonsten die Mehrwertsteuervorschriften in allen Mitgliedstaaten, in denen sie tätig sind, kennen und einhalten müssten.
  • Einführung einer einzigen EU-weiten Mehrwertsteuerregistrierung: Das bereits bestehende Modell des One-Stop-Shops (OSS) für im Online-Handel tätige Unternehmen ist Grundlage für einen weiteren Vorschlag: Danach sollen sich Unternehmen mit Kunden in anderen Mitgliedstaaten für die gesamte EU nur einmal für Mehrwertsteuerzwecke registrieren müssen. Ihre Mehrwertsteuerpflichten sollen sie dann über ein einziges Online-Portal und in nur einer Sprache erfüllen können. Des Weiteren ist u. a. die verpflichtende Nutzung des OSS für die Einfuhr durch bestimmte Plattformen, die Verkäufe an Kunden in der EU erleichtern, vorgesehen.

Wie geht es weiter?

Bei dem Vorschlagspaket vom 8.12.2022 handelt es sich um Änderungen an

  • der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL; 2006/112/EG),
  • der Durchführungsverordnung zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (MwStSystRL-DVO; (EU) Nr. 282/2011),
  • der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden.

Die Legislativvorschläge werden nun dem Rat zur Zustimmung und dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss zur Konsultation übermittelt.


Schlagworte zum Thema:  Umsatzsteuer, Mehrwertsteuerreform