Kein Abzug tatsächlich nicht angefallener Gewerbesteuer bei der Bemessung des Solidaritätszuschlags
Die Kläger der beiden Streitfälle erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen und aus Vermietung und Verpachtung. Gewerbesteuer – die ausschließlich bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb anfällt – hatten sie auf diese Erträge nicht zu zahlen. Die Kläger begehrten beim Finanzamt dennoch – soweit es um den Solidaritätszuschlag ging – die Anrechnung einer fiktiven Gewerbesteuerbelastung nach § 35 EStG mit der Begründung, dass Steuerpflichtige mit nichtgewerblichen Einkünften anderenfalls gegenüber Gewerbetreibenden benachteiligt seien. Nach § 35 Abs. 1 EStG vermindert sich die tarifliche Einkommensteuer – und damit nach § 3 Abs. 2 SolZG auch die Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag – um einen bestimmten Prozentsatz des Gewerbesteuermessbetrags.
Beide Senate des FG haben die Klagen abgewiesen. Sie sehen in dem Umstand, dass die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG nicht auf andere Einkunftsarten anwendbar ist, eine Kompensation für die Zusatzbelastung, die bei Steuerpflichtigen mit gewerblichen Einkünften mit der Erhebung der Gewerbesteuer einhergeht. Dass die Ungleichbehandlung gerechtfertigt sei und dass dies ausdrücklich auch für die an die Minderung der Einkommensteuer anknüpfende Minderung der Bemessungsgrundlage für den Solidaritätszuschlag gelte, habe der BFH bereits entschieden (BFH-Urteil vom 21. Juli 2011 – II R 52/10, BStBl. II 2012, 43).
Der BFH hat gegen beide Urteile inzwischen die Revision zugelassen (Az. der Revision gegen das Urteil des 13. Senats: VIII R 25/15; Az. der Revision gegen das Urteil des 12. Senats: X R 22/15).
FG Baden-Württemberg, Urteile v. 28.4.2014, 13 K 1894/13 und v. 26.6.2014, 12 K 1045/13
-
Vermietung an den Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft
646
-
Abschreibung für eine Produktionshalle
588
-
Antrag auf Aufteilung der Steuerschuld nach § 268 AO ist unwiderruflich
587
-
Vorsteuerabzug bei Betriebsveranstaltungen
549
-
Abzug von Fahrtkosten zur Kinderbetreuung
532
-
Berechnung der Zehn-Jahres-Frist bei sanierungsrechtlicher Genehmigung
420
-
Sonderausgabenabzug für einbehaltene Kirchensteuer auf Kapitalerträge aus anderen Einkunftsarten
407
-
Neue Grundsteuer B in Baden-Württemberg ist verfassungsmäßig
405
-
Anschrift in Rechnungen
394
-
Teil 1 - Grundsätze
369
-
Erschütterung des Anscheinsbeweises für eine private Fahrzeugnutzung
23.12.2024
-
Auftragsprüfung bei einem Steuerberater
23.12.2024
-
Sichere Übermittlung einfach signierter Dokumente aus dem beA
23.12.2024
-
Verfassungsmäßigkeit des grundsteuerlichen Bewertungsrechts im Bundesmodell
20.12.2024
-
Gewerbesteuerliche Hinzurechnung von Werbeaufwendungen
19.12.2024
-
Alle am 19.12.2024 veröffentlichten Entscheidungen
19.12.2024
-
Zuordnung zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen
18.12.2024
-
Verluste im Rahmen eines Steuerstundungsmodells nach § 15b EStG
18.12.2024
-
Verurteilung zweier Angeklagter wegen Steuerhinterziehung durch Cum-Ex-Geschäfte
18.12.2024
-
Innerorganschaftliche Zinsaufwendungen für den Erwerb einer Beteiligung
18.12.2024