Steuerliche Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes

Die Finanzverwaltung erläutert in einem BMF-Schreiben Zweifelsfragen zu den steuerlichen Regelungen des Forstschäden-Ausgleichsgesetzes.

BMF-Schreiben zu Forstschäden-Ausgleichsgesetz

In dem Schreiben werden folgende Schwerpunkte erläutert:

  • Anordnung der HolzEinschlBeschrV2021
  • Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Einhaltung der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021
  • Ausnahmen von der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021
  • Nachweis und Prüfung der Einhaltung der Einschlagsbeschränkung nach der HolzEinschlBeschrV2021

Steuerliche Zweifelsfragen

Steuerliche Zweifelsfragen werden insbesondere geklärt zu

  • Steuerfreie Rücklage für die Bildung eines betrieblichen Ausgleichsfonds gem. § 3 ForstSchAusglG
  • Erhöhte Betriebsausgabenpauschsätze gem. § 4 ForstSchAusglG
  • Aktivierungswahlrecht gem. § 4a ForstSchAusglG
  • Ermäßigter Steuersatz gem. § 5 ForstSchAusglG
  • Übervorräte bei der Holzwirtschaft gem. § 7 ForstSchAusglG

BMF, Schreiben v. 27.7.2021, IV C 7 - S 1916/20/10003 :002


Schlagworte zum Thema:  Rücklage, BMF-Schreiben