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Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Neben dem normalen Umgangsrecht besteht auch ein Umgangsrecht des Kindes mit Bezugspersonen des § 1685 BGB . 1. Berechtigter Personenkreis Enge Bezugspersonen können der Ehegatte oder frühere Ehegatte eines Elternteils bzw. der Lebensgefährte oder frühere Lebensgefährte sein. Erfasst werden auch Pflegepersonen, bei ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2011 4 Wochen testen

Ohne die Anhörung eines (vierjährigen) Kindes kann eine Entscheidung zum Umgangsrecht des Großvaters nicht getroffen werden, da die Entscheidung maßgeblich vom Willen des Kindes und der Qualität der Bindung an den Großvater abhängt (OLG Hamm, Beschl. v. 16.12.2008 – II-2UF 195/08, FamRZ 2009, 996). Die Einräumung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2016 4 Wochen testen

Neben dem normalen Umgangsrecht besteht auch ein Umgangsrecht des Kindes mit Bezugspersonen des § 1685 BGB . 1. Berechtigter Personenkreis Dies sind z.B. die Großeltern (OLG Köln FamRZ 2013, 1748; OLG Frankfurt FamRZ 2013, 1994) und erwachsene Geschwister, aber auch die Stiefeltern, die sich von dem betreuenden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.09.2017 4 Wochen testen

Für das Umgangsrecht nach beiden Absätzen des § 1685 BGB müssen Bindungen des Kindes zu dem Umgangsberechtigten bestehen. Nur dann dient der Umgang dem Wohl des Kindes, vgl. schon § 1626 Abs. 3 S. 2 BGB. Für ein Umgangsrecht nach § 1685 Abs. 2 BGB muss aber zusätzlich eine tatsächliche Verantwortungsübernahme für das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

Kurzbeschreibung: Der Artikel legt ausführlich die rechtlichen Grundlagen sowie die Problemstellungen und deren Lösungsansätze beim Umgangsrecht der Eltern mit dem Kind unter folgenden Gesichtspunkten dar: – Umgangsrecht und Umgangspflicht – Neuregelung von Umgangsrecht und Auskunftsrecht biologischer Väter – ...mehr

Prozessmuster aus Deutsches Anwalt Office Premium   26.06.2024 4 Wochen testen

Dokument in Textverarbeitung übernehmen An das Amtsgericht ... – Familiengericht – ... per beA Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... gegen Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte ... Namens und im Auftrag der Antragstellerin beantragen wir, das Umgangsrecht der Antragstellerin mit ihre...mehr

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Die Häufigkeit und Dauer der Umgangskontakte steht hinter denen aus § 1684 BGB zurück und soll „in verhältnismäßig engen Grenzen” gehalten werden (OLG Brandenburg FamRZ 2008, 2303;). Bei Konkurrenz zwischen dem Umgangsrecht eines Elternteils nach § 1684 BGB und dem Umgangsrecht der Großeltern nach § 1685 BGB geht ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

Ein solches Umgangsrecht enger Bezugspersonen kann selbstverständlich miteinander vereinbart werden. Dies bedarf keiner notariellen Vereinbarung. Die Formulierung in geeigneten Fällen ist wie folgt möglich. Muster (Vereinbarung zum Umgang enger Bezugspersonen) Umgangsvereinbarung Zwischen Frau A..., geb. am ..., ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

2.1 Grundsätze In der Vorschrift zum Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen als den Eltern nach § 1685 BGB wird auf eine abschließende Aufzählung der umgangsberechtigten Dritten verzichtet.[1] Wenn in § 1685 Abs. 1 BGB die Großeltern und Geschwister als Umgangsberechtigte hervorgehoben werden, so bedeutet das ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   20.09.2023 4 Wochen testen

1.1 Umgang zum Wohle des Kindes 1.1.1 Grundsätze zum Umgang Zum Umgang zwischen einem Kind und seinem mit ihm nicht zusammen lebenden Elternteil beschreibt die zentrale Vorschrift des § 1684 Abs. 1 BGB drei Bereiche, und zwar in der folgenden Reihenfolge: das Recht des Kindes auf Umgang mit jedem Elternteil; die ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.06.2015 4 Wochen testen

Tabellenunterhalt bei erweitertem Umgangsrecht, siehe Anmerkung 1 zu § 1606 BGB.mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.08.2024 4 Wochen testen

1. Grundzüge. Rn 4 Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils steht ebenso wie die elterliche Sorge des anderen Elternteils unter dem Schutz des Art 6 II 1 GG . Beide Rechtspositionen erwachsen aus dem natürlichen Elternrecht und der damit verbundenen Elternverantwortung und müssen von den Eltern im ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   4 Wochen testen

Mit genauen Vorgaben erläutert das OLG Brandenburg (FuR 2014, 726 – Bearb. Lentz) die Voraussetzungen nach § 1685 BGB für die Einräumung eines Umgangsrechts zugunsten eines nicht mit dem Kind verwandten Dritten auf der Grundlage früherer sozial-familiärer Beziehungen. Es genüge nicht, dass der Umgang nicht dem ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.01.2011 4 Wochen testen

Bei einem Vater mit pädophilen Neigungen und einer dissozialen Persönlichkeitsstörung kann selbst ein begleiteter Umgang zu einer Gefährdung des Kindeswohls führen, die nicht anders als durch den befristeten Ausschluss des Umgangsrechts abwendbar ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 28.5.2009 – 6 UF 188/07, FamRZ 2009, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium   01.05.2013 4 Wochen testen

Entspricht die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf die Mutter dem Kindeswohl am besten, so muss der Vater bei einer Übersiedlung der Mutter mit dem Kind ins Ausland die Einschränkung des Umgangsrechtes hinnehmen, weil dieses im Verhältnis zum Sorgerecht das schwächere Recht ist (OLG Nürnberg, Beschl. v. ...mehr