Vordruckmuster Anlage VL 2012

Der Vordruck hat das Format DIN A 4.
Der Vordruck kann auch maschinell hergestellt werden. Im Interesse einer korrekten Erfassung (maschinelle Beleglesung) muss der maschinell hergestellte Vordruck sämtliche Angaben in gleicher Anordnung enthalten und in Format, Aufbau, Druckbild und Wortlaut dem bekannt gemachten Vordruck entsprechen. Insbesondere darf ein maschinell hergestellter Vordruck bezüglich folgender Punkte nicht vom amtlichen Muster abweichen:
- keine Hinterlegung in Farbe oder Grauwerten,
- keine Kammboxen und keine Erläuterungstexte in den Datenfeldern,
- Schriftgrößen,
- keine Serifenschriften,
- keine zusätzlichen Inhalte wie Erläuterungstexte und Informationen des Anlageinstituts, Unternehmens, Empfängers.
Wird der Vordruck maschinell ausgefüllt, dürfen für die Eintragungen in den Datenfeldern ebenfalls keine Serifenschriften verwendet werden. Diese Eintragungen sind in Schriftgröße 12 pt vorzunehmen. Eine kleinere Schrift darf nur verwendet werden, wenn anderenfalls der für die Eintragung zur Verfügung stehende Platz nicht ausreichen würde.
Maschinell erstellte Bescheinigungen brauchen nicht handschriftlich unterschrieben zu werden.
Beim Ausfüllen der Anlage VL 2012 sind die Vorgaben im BMF-Schreiben vom 9. August 2004 (BStBl I Seite 717), geändert durch die BMF-Schreiben vom 16. März 2009 (BStBl I Seite 501), vom 4. Februar 2010 (BStBl I Seite 195) und vom 2. Dezember 2011 (BStBl I Seite 1252), zu beachten.
Vordruckmuster Anlage VL 2012
BMF, Schreiben v. 24.8.2012, IV C 5 - S 2439/12/10002
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Geänderte Nutzungsdauer von Computerhardware und Software
9.8335
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0,03 %-Regelung für Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte
7.140
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1. Neuregelungen ab 2023 und BMF-Schreiben
5.792
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Unterhaltsaufwendungen als außergewöhnliche Belastung
3.225
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Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen
3.1866
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Bis 1.4.2025 keine Sanktionen für verspätete Offenlegung
2.865
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Umsatzsteuerliche Behandlung kleiner Photovoltaikanlagen ab 2023
2.293
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2. Voraussetzungen der Sonderabschreibung
2.079
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Finanzämter starten mit den Einkommensteuererklärungen
1.430
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Pauschbeträge für Sachentnahmen 2023
1.428
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Merkblatt zur Transaktionsmatrix nach § 90 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 AO
04.04.2025
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CbC Reporting bei transparenten Personengesellschaften und CbCR-Safe-Harbour
04.04.2025
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Grundsteuer in den verschiedenen Bundesländern
04.04.2025
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Kein Vorläufigkeitsvermerk wegen Besteuerung der Renten
02.04.2025
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Direktverbrauch aus dem Betrieb von Anlagen zur Energieerzeugung
01.04.2025
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Entfristung der Ergänzung der Konsultationsvereinbarung zum DBA Schweiz
01.04.2025
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Amtliche Muster für Vollmachten im Besteuerungsverfahren
31.03.20252
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Vorsteuer-Vergütungsverfahren für nicht im Gemeinschaftsgebiet ansässige Unternehmer
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Neues Verfahren zur digitalen Belegeinreichung über Mein ELSTER
25.03.2025
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Neue Internetseite informiert über den digitalen Gewerbesteuerbescheid
25.03.2025