Kategorisierung von Straßentunneln
Die Durchfahrt von Straßentunneln kann für die Beförderung verschiedener gefährlicher Güter beschränkt sein. Aufgrund der drei Hauptgefahren
- Explosionen,
- Freiwerden giftiger Gase oder flüchtiger giftiger flüssiger Stoffe,
- Brände
sind Straßentunnel kategorisiert, d. h. nach einer Risikoanalyse wurde jedem Tunnel von der zuständigen Behörde eine von fünf Tunnelkategorien (A bis E) zugeordnet.
Tabelle 9: Tunnelkategorien
Straßentunnel der Kategorien B bis E werden durch Straßenverkehrszeichen mit der Tunnelkategorie gekennzeichnet, siehe Abbildung 17. Tunnel der Kategorie A werden nicht gekennzeichnet, da es für diese Tunnel keine Beschränkungen gibt.
Abbildung 17: Tunnel, gekennzeichnet mit Tunnelkategorie "E"
Tunnelbeschränkungscodes
Gefährlichen Gütern sind sogenannte Tunnelbeschränkungscodes zugeordnet. Diese sind in Spalte 15 der Tabelle A in 3.2 ADR (in Klammern) bzw. dem Beförderungspapier aufgeführt, da der Tunnelbeschränkungscode im Beförderungspapier anzugeben ist, wenn Tunnel benutzt werden (siehe Abschnitt 8.4).
Ist ein - anstelle des Tunnelbeschränkungscodes angegeben, unterliegen die gefährlichen Güter keiner Tunnelbeschränkung. Besteht die Ladung aus verschiedenen Gefahrgütern mit unterschiedlichen Tunnelbeschränkungscodes, wird der gesamten Ladung der restriktivste dieser Tunnelbeschränkungscodes zugeordnet.
Die Beschränkungen für die Durchfahrt von Straßentunneln sind in 8.6.4 ADR tabellarisch aufgeführt. Eine vereinfachte Darstellung zeigt die folgende Tabelle:
Tabelle 10: Tunnelbeschränkungscodes
Von den Tunnelbeschränkungen sind nur kennzeichnungspflichtige Beförderungseinheiten betroffen. Bei freigestellten Transporten müssen die Regelungen zur Tunnelbeschränkung nicht beachtet werden. Für Beförderungseinheiten, die mit dem Kennzeichen für begrenzte Mengen versehen sind, ist die Durchfahrt durch Tunnel der Kategorie E verboten. Informationen über die Kategorien der Straßentunnel in Deutschland sind auf folgender Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhältlich: https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/G/Gefahrgut/beschraenkung-der-nutzung-von-strassentunneln-gemaess-adr.html
Informationen über die Kategorien der Straßentunnel in anderen Staaten sind auf der Internetseite der UNECE zu finden: https://unece.org/transport/dangerous-goods/country-information-competent-authorities-notifications