Elektrische Spannungen größer 50 Volt stellen immer eine potentielle Gefahr dar, da sie bei Kontakt mit dem menschlichen Körper Durchströmungen mit tödlichem Ausgang verursachen können. Ein Kontakt mit elektrischer Spannung ist auf verschiedene Art und Weise möglich. Im Arbeitsbereich sind häufig elektrische Freileitungen oder erdverlegte Kabel oder elektrische Anlagen in Gebäuden anzutreffen, von denen eine Gefährdung ausgehen kann. Weiterhin können Gefährdungen durch Fehler in elektrischen Anlagen, unzureichende Schutzmaßnahmen oder ungeeignete Arbeitsmittel entstehen.
Weitere Informationen
- DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung" (bisher BGI 594)
- DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen" (bisher BGI/GUV-I 600)
- DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen" (bisher BGI/GUV-I 608)
- DGUV Information 203-017 "Schutzmaßnahmen bei Erdarbeiten in der Nähe erdverlegter Kabel und Rohrleitungen" (bisher BGI 759)
- DGUV Information 203-032 "Auswahl und Betrieb von Ersatzstromerzeugern auf Bau- und Montagestellen" (bisher BGI 867)
- DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Fachwissen für den Prüfer" (bisher BGI 5090)
- DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer" (bisher BGI/GUV-I 5190)
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Abb. 13 Symbol für gefährliche elektrische Spannung (W008)
Abb. 14 Symbol eines Schalters (M014)
Achten Sie bei Rohbauarbeiten insbesondere auf elektrische Gefährdungen hinsichtlich Körperdurchströmungen und auf thermische Einwirkungen durch Lichtbögen. Diese Gefährdungen können hervorgerufen werden durch:
- Nutzung von Anschlusspunkten ohne oder mit ungeeigneten Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen
- Arbeiten mit ungeeigneten oder beschädigten Arbeitsmitteln
- unzureichende Sicherung elektrischer Anlagen, z.B. aus der Wand und der Decke hängende Leitungen
- Kontakt oder Unterschreitung von Mindestabständen zu Freileitungen durch Personen, Gerüstbauteilen, Baugeräten und -maschinen
- Arbeiten in der Nähe von Photovoltaikanlagen
- Beschädigungen von erdverlegten Kabeln bei Erdarbeiten, z. B. durch Erdnägel, Schachtarbeiten
- Arbeiten in engen und leitfähigen Umgebungen, wie z. B. in Gräben, Schächten, Kanälen usw.
- ungeeignete mobile Stromerzeuger
Gefährdungsbeurteilung
Stellen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche elektrischen Gefährdungen im Arbeitsbereich auftreten können.
Sichere Anschlusspunkte
Verwenden Sie zum Betrieb Ihrer elektrischen Arbeitsmittel nur geprüfte Anschlusspunkte mit 30 mA Fehlerstrom-Schutzeinrichtung.
Bei kleinen Baustellen können alternativ ortsveränderliche Schutzeinrichtungen, z.B. PRCD-S, verwendet werden.
Beachten Sie, dass beim Einsatz frequenzgesteuerter Arbeitsmittel, z.B. Krane, Betonsägen, Pumpen, allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B) zum Einsatz kommen müssen.
Sichere Arbeitsmittel
Verwenden Sie nur Arbeitsmittel, die für den gewerblichen Einsatz geeignet sind und der Beanspruchung am Arbeitsplatz genügen.
Abb. 15 Allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtung mit den dazugehörigen Symbolen
Verwenden Sie vorzugsweise Handgeräte der Schutzklasse II, welche auch für den rauen Betrieb geeignet sind und erforderlichenfalls einen Nässeschutz aufweisen.
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Abb. 15a Symbol für doppelte oder verstärkte Isolation (Schutzklasse II) |
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Abb. 15b Mit dem Hammersymbol werden Betriebsmittel gekennzeichnet, welche für den "rauen Betrieb" geeignet sind |
IP45 |
Abb. 15c Darstellung eines Schutzgrades eines elektrischen Betriebsmittels |
Setzen Sie nur bewegliche Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F ein. Eine Ausnahme stellen Geräteanschlussleitungen bis 4 m Länge dar, bei denen auch Leitungen vom Typ H05RN-F oder H05BQ-F geeignet sind. Achten Sie bei Leitungsrollern zusätzlich darauf, dass Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sind und mindestens Schutzart IP 44 erfüllen.
Einen sehr guten Schutz gegen elektrische Gefährdungen bietet die Verwendung von Akkumaschinen.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten im Umgang mit den Arbeitsmitteln und stellen Sie dazu Betriebsanweisungen auf. Dokumentieren Sie die Unterweisungen.
Benutzen Sie nur unbeschädigte und aktuell durch eine zur Prüfung befähigte Person geprüfte Arbeitsmittel.
Prüfungen müssen immer dokumentiert werden. Hinweise zur Organisation, Auswahl des Prüfpersonals und Dokumentation der Prüfungen finden Sie in ...