Bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel in abwassertechnischen Anlagen ist aufgrund begrenzter Bewegungsfreiheit oder aufgrund arbeitsbedingter Zwangshaltung in leitfähiger Umgebung mit erhöhter elektrischer Gefährdung zu rechnen. Ihre Beschäftigten müssen die dafür erforderlichen Schutzmaßnahmen kennen und wissen, was beim Umgang mit elektrischen Betriebsmitteln zu beachten ist.
Abb. 18 Elektrische Betriebsmittel müssen geprüft und für die Einsatzbedingungen geeignet sein.
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Weitere Informationen |
- DGUV Information 203-004 "Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung"
- DGUV Information 203-005 "Auswahl und Betrieb ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel nach Einsatzbedingungen"
- DGUV Information 203-006 "Auswahl und Betrieb elektrischer Anlagen und Betriebsmittel auf Bau- und Montagestellen"
- DGUV Information 203-032 "Auswahl und Betrieb von Stromerzeugern auf Bau- und Montagestellen"
- DGUV Information 203-070 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Fachwissen für Prüfpersonen"
- DGUV Information 203-071 "Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel - Organisation durch den Unternehmer"
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Gefährdungen durch elektrischen Strom entstehen durch unsachgemäßen Umgang oder mangelnde Instandhaltung:
- wenn Gerätegehäuse, Isolierungen und Zuleitungen beschädigt, oder Steckvorrichtungen schadhaft sind.
- wenn elektrische Betriebsmittel zu stark beansprucht oder nicht ihrem Verwendungszweck entsprechend eingesetzt werden,
- wenn elektrische Geräte in feuchtem Zustand oder mit nassen Händen, Füßen oder feuchter Kleidung bedient werden,
- wenn regelmäßige Prüfungen nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden.
Erhöhte elektrische Gefährdung besteht
- in Räumen abwassertechnischer Anlagen, die feucht oder nass sind,
- in engen, gut leitenden Räumen, z. B. in Metallbehältern, Schächten und Kanälen,
- auf Stahlkonstruktionen, z. B. Podeste, Brücken und Stegen.
Gefährdungsbeurteilung
Stellen Sie in der Gefährdungsbeurteilung fest, welche elektrischen Gefährdungen im Arbeitsbereich auftreten.
Sichere Anschlusspunkte
Verwenden Sie zum Betrieb Ihrer elektrischen Arbeitsmittel nur geprüfte Anschlusspunkte mit 30-mA-Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen.
Beachten Sie, dass beim Einsatz frequenzgesteuerter Arbeitsmittel, z. B. Krane, und Pumpen, allstromsensitive Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen (Typ B) zum Einsatz kommen müssen.
Sichere Arbeitsmittel
Verwenden Sie nur Arbeitsmittel, die für den gewerblichen Einsatz geeignet sind und der Beanspruchung am Arbeitsplatz genügen.
Verwenden Sie vorzugsweise Handgeräte der Schutzklasse II, welche auch für den rauen Betrieb geeignet sind und erforderlichenfalls einen Nässeschutz aufweisen oder Schutzklasse III (Schutzkleinspannung).
Abb. 19 Symbol für doppelte oder verstärkte Isolation (Schutzklasse II)
Abb. 20 Mit dem Hammersymbol werden Betriebsmittel gekennzeichnet, welche für den "rauen Betrieb" geeignet sind.
Abb. 21 Symbol für Schutzklasse III
Setzen Sie nur bewegliche Leitungen vom Typ H07RN-F oder H07BQ-F ein. Eine Ausnahme stellen Geräteanschlussleitungen bis 4 m Länge dar, hier sind auch Leitungen vom Typ H05RN-F oder H05BQ-F geeignet. Achten Sie bei Leitungsrollern zusätzlich darauf, dass Tragegriff, Kurbelgriff und Trommel aus Isolierstoff bestehen oder mit Isolierstoff umhüllt sind und mindestens Schutzart IP 44 erfüllen.
Einen sehr guten Schutz gegen elektrische Gefährdungen bietet die Verwendung von Elektrohandmaschinen mit Akku.
Unterweisen Sie Ihre Beschäftigten im Umgang mit den Arbeitsmitteln anhand Ihrer Betriebsanweisungen. Dokumentieren Sie die Unterweisungen.
Sorgen Sie dafür, dass die Arbeitsmittel einer regelmäßigen Sichtprüfung unterzogen werden, um Schäden frühzeitig zu erkennen. Motivieren Sie auch Ihre Beschäftigten, Schäden und Mängel an Arbeitsmitteln umgehend zu melden. Lassen Sie Schäden an elektrischen Einrichtungen (z. B. beschädigte Kabel, Schalter, Funkenbildung, Schmorgerüche) unverzüglich und ausschließlich durch Elektrofachkräfte beseitigen.
Die wiederkehrenden Prüfungen der elektrischen Arbeitsmittel durch eine Elektrofachkraft sind erforderlich. Die Prüfungen sind nachzuweisen und die Dokumentation bis zur nächsten Prüfung aufzubewahren.
Abb. 22 In der Praxis hat sich die Kennzeichnung geprüfter Anlagen und Betriebsmittel mit Prüfplaketten bewährt.
Maßnahmen bei engen und leitfähigen Umgebungen
Da die elektrische Gefährdung der Körperdurchströmung in leitfähigen Umgebungen mit begrenzter Bewegungsfreiheit durch Schutzmaßnahmen mit Schaltelementen nicht beherrscht werden können, betreiben Sie Ihre Arbeitsmittel ausschließlich über Trenntransformatoren oder mit Schutzkleinspannung.
Für jedes Arbeitsmittel muss ein separater Trenntransformator verwendet werden.