(1) Einsatz geschlossener Systeme: Prozesse, bei denen es zur Bildung von N-Nitrosaminen kommt, sollen vorrangig in geschlossenen Systemen durchgeführt werden. Zur Gewährleistung der Dichtigkeit dieser Systeme sind verschiedene technische Lösungen verfügbar wie u.a.:
1. |
Transport durch Drucktransfer an Stelle von Pumpen, Verwendung von technisch dichten Pumpen (z.B. Pumpen mit Magnetkupplung), |
2. |
Reduzierung der Anzahl von Flanschverbindungnen, Einsatz von technisch dichten Flanschverbindungen mit einer Leckagerate von 10 – 5 kPa*l/(s*m), |
3. |
Hochwertige Abdichtungen von Spindeldurchführungen für Ventile und Schieber und andere Aktuatoren z.B. durch metallische Faltenbälge mit nachgeschalteter Sicherheitsstopfbuchse mit einer maximalen spezifischen Leckagerate von 1 - 0,4 kPa*l/(s*m), |
4. |
Verwendung technisch dichter Rührsysteme mit Mehrfachgleitringdichtungen und Vorlage- oder Sperrmedium. |
Weitere technische Maßnahmen sind in der TRGS 500 "Schutzmaßnahmen" aufgeführt.
(2) Öffnen und Befüllen geschlossener Systeme: Beim Öffnen der Systeme, z.B. zur Beschickung oder Entnahme von Produkten, kommt es in der Regel zum Austritt von Prozessabgasen, die N-Nitrosamine und Begleitstoffe enthalten können, insbesondere bei thermischen Verfahren. Dies lässt sich z.B. durch Entgasungen oder Spülungen mit Luft- oder Inertgas verhindern, die prozessbegleitend vor dem Öffnen des Systems stattfinden (siehe auch Absatz 8).
(3) Weitere Reduzierungen sind durch Absaugungen im Arbeits- bzw. Entnahmebereich, Temperaturabsenkungen oder die zeitliche Beschränkung der Öffnung sowie durch Automatisierung möglich. Die Nitrosaminbelastung der Abluft, die durch das Verspritzen bei der Befüllung von Behältern mit flüssigen Medien von oben auftritt, kann durch Befüllung von unten oder ein Füllrohr stark reduziert werden.
(4) Absaugungen: Bei der Errichtung von Absaugungen sind die Gefahrstoffe möglichst an der Entstehungsstelle zu erfassen und dort abzusaugen. Die Erfassungseinrichtungen sind so zu gestalten, dass eine gezielte Luftführung zur Aufnahme der Gefahrstoffe gewährleistet ist, aber möglichst wenig Falschluft angesaugt wird. Dies wird durch die Anpassung der Geometrie, Anzahl und den Einbauort der Erfassungselemente, die Ein- oder Teileinhausung der Emissionsquellen und die Führung von Luftströmen durch Abdeckungen, Luftleitbleche, Öffnungen und ähnliche Maßnahmen erreicht. Absauggeschwindigkeit und Absaugmenge müssen so angepasst werden, dass die Gefahrstoffe in ihrer räumlichen Ausbreitung und auftretenden Menge ausreichend erfasst werden.
(5) Bei diskontinuierlichen Verfahren können hohe Absaugleistungen in einem engen Zeitfenster und niedrige Absaugleistungen in der restlichen Zeit erforderlich werden. In diesen Fällen sind ausreichend groß dimensionierte Erfassungselemente oder kombinierte Absaugungen wie z.B. die Kombination von Rand- und Haubenabsaugungen einzusetzen und diese in die Anlagensteuerung zu integrieren.
(6) Bei der Zusammenfassung von Absaugströmen und Anschluss mehrerer Absaugungen an eine gemeinsame Abgasförderung sind leicht zugängliche oder automatisch einstellbare Schieber oder ähnliche Einrichtungen zur Steuerung und Regelung einzusetzen, damit an jeder Maschine und Anlage die erforderliche Absaugleistung zur Verfügung steht. Die Abluft und Luftführung aus einer vorhandenen Raumventilation ist bei der Auslegung der Absaugungen zu berücksichtigen.
(7) Falls der Ausfall einer Absaugung zu einer Überschreitung der Toleranzkonzentration (siehe Nummer 3.3.2) im Arbeitsbereich führt, muss dies durch eine Warneinrichtung angezeigt werden. In diesem Fall sind geeignete Maßnahmen zu treffen. Der Prozess sollte beendet und die Maschine bzw. Anlage in den sicheren Zustand gefahren werden. Die betroffenen Beschäftigten haben den Gefahrenbereich unverzüglich zu verlassen.
(8) Luft- und Gasströme aus Absauganlagen oder Prozessen dürfen nicht in die Arbeitsbereiche zurückgeführt werden, es sei denn, dass berufsgenossenschaftlich oder behördlich anerkannte Verfahren angewendet werden (§ 10 Absatz 5 GefStoffV bzw. TRGS 560 "Luftrückführung bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und fruchtbarkeitsgefährdenden Stäuben").
(9) Abgesaugte Luft ist durch Frischluftzufuhr auszugleichen, die nach Möglichkeit in Körperhöhe im rückwärtigen Teil des Arbeitsbereiches des Beschäftigten zuzuführen ist, so dass Beschäftigte sich in der Regel zwischen Luftzuführung und Absaugung aufhalten. Sie ist über eine ausreichende Anzahl an Zuführungen und Öffnungen so zuzuführen, dass Zugerscheinungen nicht auftreten. Werden Tätigkeiten unmittelbar im Luftstrom ausgeführt, kann es zu Verwirbelungen kommen, die Gefahrstoffe nicht vom Beschäftigten weg, sondern in dessen Atembereich leiten. In diesem Fall ist eine seitliche Position des Beschäftigten zu bevorzugen oder es sind andere Parameter wie der Abstand zur Absaugung und die Absaugleistung anzupassen. Verbrauchte Luft aus der Raumventilation ist vorzugsweise im Deckenbe...