Dipl.-Kfm. Alexander Staß, Marcel Kottenstein
Tz. 62
Stand: EL 37 – ET: 2/2019
Für ertragsbezogene Zuwendungen (grants related to income) gestattet IAS 20.29 grundsätzlich zwei Ausweisalternativen in der Gesamtergebnisrechnung bzw. GuV. Eine Zuwendung wird entweder als Ertrag ausgewiesen (Bruttoverfahren) oder vom bezuschussten Aufwand abgezogen (Nettoverfahren). Beide Verfahren werden vom Standard als gleichwertig angesehen. Die Ausweisalternativen stehen für Aufwandszuschüsse regelmäßig zur Verfügung. Auf Ertragszuschüsse, die zum Ausgleich für fehlende Erträge (zB Umsatzausfälle) gewährt werden, ist das Nettoverfahren nicht anwendbar. Auch bei Zuwendungen für Investitionen kann sich die Ausweisfrage stellen. Wurden die Zuwendungen beim Bilanzansatz vom Wert des Vermögenswerts abgezogen (Nettoausweis), ergeben sich automatisch geringere Abschreibungen. Wurde in der Bilanz ein passiver Abgrenzungsposten (deferred income) gebildet, könnte man die analoge Anwendung von IAS 20.29 in Betracht ziehen, sodass die Auflösung des Postens entweder als Ertrag ausgewiesen oder an den Abschreibungen gekürzt werden könnte. UE erscheint indes die Auffassung vorzugswürdig, dass mit der Entscheidung für eine Ausweisalternative (Brutto- oder Nettoausweis) in der Bilanz auch der Ausweis in der Gesamtergebnisrechnung bzw. GuV festgelegt wird (vgl. ADS Int 2002, Abschn. 11, Tz. 64; Deloitte, iGAAP 2018, S. 2702; Grote, in: Internationales Bilanzrecht, IAS 20, Tz. 153; Scharfenberg, in: Beck IFRS-Handbuch, 5. Aufl., § 5, Tz. 74; aA KPMG, Insights into IFRS, 14. Aufl., Abschn. 4.3.130.15).
Tz. 63
Stand: EL 37 – ET: 2/2019
Eine unterschiedliche Ausübung des Ausweiswahlrechts für Aufwandszuschüsse (Darstellung teils als Ertrag, teils als Aufwandskürzung) halten wir für nicht zulässig. Sie steht uE nicht im Einklang mit dem Grundsatz der Comparability (F.2.24–29). In IAS 20.30 werden die Argumente gegen und für eine Saldierung gegenübergestellt. Die Argumente widersprechen einander diametral. Mit der Methodenwahl entscheidet sich das Unternehmen für einen der möglichen Standpunkte. Eine Darstellung beider Sichtweisen im Abschluss wäre inkonsistent.