Marcel Kottenstein, Dr. Stefan Bischof
Tz. 11
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Sofern das Ergebnis eines Fertigungsauftrags verlässlich geschätzt werden konnte, sah IAS 11 eine Erfassung der Auftragserlöse und Auftragskosten entsprechend dem Leistungsfortschritt (Percentage-of-Completion-Methode) vor (IAS 11.22). Verlässliche Schätzungen konnte ein Unternehmen im Allgemeinen vornehmen, wenn es einen Auftrag abgeschlossen hat, der
- den Vertragsparteien durchsetzbare Rechte und Pflichten bezüglich der zu erbringenden Leistung einräumt,
- die gegenseitigen Leistungen und
- die Abwicklungs- und Erfüllungsmodalitäten festlegt.
- Darüber hinaus war i. d. R. ein wirksames internes Budgetierungs- und Berichtssystem erforderlich (IAS 11.29).
Neben den allgemeinen Anforderungen an eine verlässliche Ermittlung von Auftragserlösen, Auftragskosten und Fertigstellungsgrad, beinhaltete der IAS 11 zusätzliche Anforderungen für die beiden oben genannten Vertragstypen.
Tz. 12
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Das Ergebnis eines Festpreisvertrags konnte verlässlich geschätzt werden, wenn
- die Auftragserlöse verlässlich bewertet werden konnten,
- der wirtschaftliche Nutzen dem Unternehmen wahrscheinlich zufloss,
- Fertigungsgrad und noch anfallende Kosten verlässlich bewertet werden konnten und
- die Auftragskosten eindeutig bestimmt und verlässlich geschätzt werden konnten, sodass die bislang entstandenen Auftragskosten mit früheren Schätzungen verglichen werden konnten (IAS 11.23).
Die Anforderungen an Kostenzuschlagsverträge waren weniger restriktiv.
Ein wahrscheinlicher Zufluss des wirtschaftlichen Nutzens und eine eindeutige Bestimmung und verlässliche Schätzung der Auftragskosten waren ausreichend.
Veränderungen der Schätzungen wurden als Änderung einer Schätzung gemäß IAS 8 behandelt. Die Veränderungen gingen sowohl in die Berechnung der Erträge und Aufwendungen der jeweiligen Periode als auch in die der nachfolgenden Perioden ein (IAS 11.38).
Tz. 13
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Wurden die Voraussetzungen an eine verlässliche Bewertung, etwa in frühen Phasen eines Auftrags, nicht erfüllt, waren die Fertigungsaufträge nach der Zero-Profit-Margin Methode zu bilanzieren. Die Auftragskosten wurden in der Periode, in der sie anfielen, als Aufwand erfasst. Die Erlöse waren in Höhe der angefallenen Auftragskosten zu erfassen, sofern diese wahrscheinlich einbringbar waren (IAS 11.32). Wurden zu einem späteren Zeitpunkt die Voraussetzungen an eine verlässliche Bewertung (erstmals) erfüllt, waren die Auftragserlöse und Auftragskosten dann entsprechend dem Leistungsfortschritt gem. IAS 11.22 zu erfassen.
Tz. 14
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
War es wahrscheinlich, dass die gesamten Auftragskosten die gesamten Auftragserlöse übersteigen würden, waren die erwarteten Verluste sofort in voller Höhe als Aufwand zu erfassen (IAS 11.36). Die Ermittlung des erwarteten Verlusts erfolgte damit unabhängig davon, ob mit der Auftragsarbeit bereits begonnen wurde. Auch der Fertigstellungsgrad sowie erwartete Gewinne aus anderen Fertigungsaufträgen wurden hierbei nicht berücksichtigt (IAS 11.37).
Tz. 15
Stand: EL 35 – ET: 6/2018
Eine genaue Methode zur Ermittlung des Fertigstellungsgrads wurde von IAS 11 nicht vorgeschrieben. Es war die Methode zu wählen, mit der die erbrachten Leistungen am verlässlichsten bewertet wurden (IAS 11.30). Als beispielhafte Methoden nannte IAS 11.30
- das Verhältnis der bisher angefallenen Auftragskosten zu den geschätzten Gesamtauftragskosten,
- eine Begutachtung der erbrachten Leistung oder
- die Fertigstellung eines physischen Teils des Auftragswerks.
Die vom Kunden erhaltenen Abschlags- bzw. Anzahlungen spiegelten die erbrachte Leistung dagegen häufig nicht wider (IAS 11.30).