Anwendbarkeit von IFRIC 17:
Zunächst ist zu prüfen, ob die Sachausschüttung in den Anwendungsbereich des IFRIC 17fällt. Die Sachausschüttung erfolgt ohne Gegenleistung der beiden Gesellschafter A und B. Da A und B jeweils zu 50 % an der Aktiengesellschaft beteiligt sind, übt keiner von beiden die Kontrolle über das Unternehmen und damit über die abzugebenden Vermögenswerte aus. IFRIC 17 ist somit anwendbar. Folgende Buchungen in Mio. EUR sind erforderlich:
10. Dezember 2017:
Die beiden Grundstücke sind in "zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte" umzugliedern, da sie in ihrem gegenwärtigen Zustand für die Ausschüttung zur Verfügung stehen und die Ausschüttung innerhalb eines Jahres als höchstwahrscheinlich angesehen werden kann. Die Bilanzierung und Bewertung der Grundstücke bestimmt sich ab dem Vorstandsbeschluss am 10. Dezember 2017 nach IFRS 5. Da der Buchwert von je 1,25 Mio. EUR unter dem beizulegenden Zeitwert von je 2,5 Mio. EUR liegt, sind sie unverändert zum Buchwert anzusetzen. Eine Ausschüttungsverbindlichkeit wird noch nicht erfasst, da angesichts der ausstehenden Genehmigung (Beschlussfassung) durch die Hauptversammlung noch keine gegenwärtige Ausschüttungsverpflichtung der Aktiengesellschaft besteht.
Zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte |
2,5 |
an |
Grundstücke |
2,5 |
31. Dezember 2017 (Bilanzstichtag):
Für die Grundstücke ist keine Buchung erforderlich, da ihr Buchwert geringer als ihr beizulegender Zeitwert ist. Es ist weiterhin keine Ausschüttungsverbindlichkeit zu passivieren, da der Hauptversammlungsbeschluss noch aussteht.
15. März 2018 (Hauptversammlungsbeschluss):
Mit dem Hauptversammlungsbeschluss am 15. März 2018 ist die Ausschüttungsverbindlichkeit mit dem beizulegenden Zeitwert der Grundstücke einzubuchen.
Gewinnrücklagen |
5 |
an |
Ausschüttungsverbindlichkeit |
5 |
31. Dezember 2018 (Bilanzstichtag):
Am Bilanzstichtag wird die Ausschüttungsverbindlichkeit erfolgsneutral im Rahmen der Folgebewertung auf den gestiegenen beizulegenden Zeitwert der Grundstücke erhöht. Die Grundstücke selbst werden iRd. IFRS 5 weiterhin zum niedrigeren Buchwert von insgesamt 2,5 Mio. EUR bilanziert.
Gewinnrücklagen |
3 |
an |
Ausschüttungsverbindlichkeit |
3 |
10. Januar 2019:
Am Tag der Ausschüttung wird zunächst die Ausschüttungsverbindlichkeit erfolgsneutral auf den beizulegenden Zeitwert der Grundstücke reduziert. Anschließend werden die Ausschüttungsverbindlichkeit und die zur Ausschüttung gehaltenen Grundstücke ausgebucht, die Differenz wird in der GuV als Ertrag erfasst.
Ausschüttungsverbindlichkeit |
1 |
an |
Gewinnrücklagen |
1 |
Ausschüttungsverbindlichkeit |
7 |
an |
zur Ausschüttung gehaltene Vermögenswerte |
2,5 |
|
|
|
Ertrag aus Ausschüttung |
4,5 |