BMF, Schreiben v. 18.12.2003, l A 5 - Vw 7216 - 15/03/IV C 5 - S 2361 - 237/03, BStBl I 2003, 750
Automation in der Steuerverwaltung; |
Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2004 |
Bezug: BMF-Schreiben vom 12.11.2003, I A 5 – Vw 7216 – 215/03/IV C 5 – S 2361 – 12/03 (BStBl 2003 I S. 581)
Der mit BMF-Schreiben vom 12.11.2003 (BStBl 2003 I S. 581) übersandte Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer muss aufgrund der Beschlüsse des Vermittlungsausschusses zum Haushaltsbegleitgesetz 2004 geändert werden.
Der hiermit im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder übersandte Programmablaufplan berücksichtigt den geänderten Einkommensteuertarif, die Streichung des Haushaltsfreibetrags und die Einführung eines Entlastungsbetrags für Alleinerziehende in Höhe von 1.308 Euro in der Steuerklasse II, die Absenkung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags auf 920 Euro sowie die Streichung des § 39b Abs. 3 Satz 8 EStG, wonach sonstige Bezüge bis 150 Euro dem laufenden Arbeitslohn hinzuzurechnen waren.
Die in § 39b Abs. 3 Satz 8 EStG i.d.F. Steueränderungsgesetz 2003 vorgesehene sinngemäße Anwendung von § 34 Abs. 1 Satz 3 EStG bei der Fünftelungsregelung für den Fall, dass das zu versteuernde Einkommen negativ ist und erst durch Hinzurechnung der außerordentlichen Einkünfte positiv wird, ist in dem Programmablaufplan noch nicht berücksichtigt. Diese Änderung, die Einkommensteuernachzahlungen vermeiden soll, wird nachgeliefert werden.
Dieses Schreiben steht ab sofort für eine Übergangsfrist auf den Internetseiten des Bundesministeriums der Finanzen unter (http://www.bundesfinanzministerium.de/lohnsteuer;621.htm) zur Verfügung.
Anlagen: Euro-Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom laufenden Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer, des Solidaritätszuschlags und der Maßstabsteuer für die Kirchenlohnsteuer in 2004
(hier nicht enthalten – es können jedoch Kopien angefordert werden).
Programmablaufplan 2004 |
Steuerung |
(hier nicht enthalten – es können jedoch Kopien angefordert werden).
Normenkette
EStG § 39b Abs. 8
Fundstellen
BStBl I, 2003, 750