12.11.2024
|
Update

Die qualifizierte elektronische Signatur für Zeugnisse

Christina Mayer
Christina Mayer
Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager
Inhalt

Zeugnisse endlich auch in elektronischer Form erteilen, mit digitaler Signatur unterzeichnen? Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist das ab dem 01.01.2025 möglich. Kann der Zeugnisprozess von der Anforderung von Zeugnissen bis hin zu deren Signatur nun tatsächlich vollständig elektronisch abgebildet werden? Leider ist das nicht uneingeschränkt möglich. Zeugnisse müssen, damit sie rechtskonform elektronisch unterschrieben werden, mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden und hier gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten.

Hinweis: Die Schriftform, also die händische Unterschrift von Zeugnissen, ist neben der elektronischen Form weiterhin möglich.

1.   Was ist eine QES?

Eine QES bietet die höchste Sicherheitsstufe der E-Signaturen. Sie wird durch ein qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdienstanbieters erstellt, das den Inhalt des Dokuments vor Manipulation schützt. Zusätzlich ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig, wodurch die Identität der Unterzeichnenden eindeutig bestätigt wird.

Im Gegensatz zur QES ist die weniger sichere einfache oder fortgeschrittene digitale Signatur bei der Unterzeichnung von Zeugnissen nicht zulässig. Ein Zeugnis, dass mit einfacher oder fortgeschrittener Signatur unterschrieben wird, z.B. mit eine bloß eingescannte Unterschrift, erfüllt den Zeugnisanspruch des:der Zeugnisempfänger:in deshalb nicht.

2.   Wann ist die QES bei Zeugnissen erlaubt?

Der Gesetzgeber sieht Einschränkungen für den Einsatz der QES bei Zeugnissen vor:

2.1 Einwilligung des:der Zeugnisempfänger:in

Das Zeugnis darf nur dann in elektronischer Form signiert werden, wenn die Einwilligung des:der Zeugnisempfänger:in vorliegt.

2.2 Zeitpunkt der Signatur

Eine rechtskonforme elektronische Signatur muss am letzten Tag der Kündigungsfrist erfolgen. Im Gegensatz zu von Hand unterschriebenen Zeugnissen ist eine Rückdatierung bei elektronisch unterzeichneten Zeugnissen nicht möglich, da die Signatur einen unveränderlichen Zeitstempel erhält. Ein Ausstellungsdatum bzw. ein Datum der Signatur, das vor oder nach dem letzten Arbeitstag liegt, kann zu nicht erlaubten negativen Schlussfolgerungen führen (z.B. Zeugnisrechtsstreit, Freistellung).

Ob es ausreicht, dass ein Zeugnis kurz vor oder nach dem letzten Tag der Kündigungsfrist elektronisch unterzeichnet wird, hat die Rechtsprechung noch nicht entschieden. Kann das Zeugnis nicht am letzten Tag der Kündigungsfrist mit der QES unterzeichnet werden, verzichten Sie besser vorerst auf die elektronische Form.

2.3 Darauf müssen Sie achten

Noch einmal zusammengefasst: Wenn Sie ein Zeugnis elektronisch erteilen wollen, denken Sie dabei immer an folgende Punkte:

  • Signatur nur mit QES
  • Einwilligung des Zeugnisempfängers in die elektronische Form
  • Zeitpunkt der Signatur

Sollte auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird der Zeugnisanspruch des:der Zeugnisempfänger:in nicht erfüllt. Dann sollte das Zeugnis wie gewohnt ausgedruckt und händisch unterschrieben werden.

3.   Die QES im Haufe Zeugnis Manager Premium

Im Haufe Zeugnis Manager Premium ist die Signatur von Arbeitszeugnissen mit der QES über eine Schnittstelle zu DocuSign bereits vorbereitet. Sie wird zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Januar 2025 aktiviert. Dann erhalten Sie an dieser Stelle auch weitere Informationen über die neue Funktion.

Erfahren Sie in einem Online-Seminar alles über die rechtlichen Anforderungen an die elektronische Signatur von Zeugnissen und die neue Funktion. Informieren Sie sich, wie Sie Zeugnisse mit der Schnittstelle zu DocuSign sicher und rechtsgültig elektronisch signieren können.
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Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager


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Redakteurin Arbeitsrecht und Haufe Zeugnis Manager

Zeugnisse endlich auch in elektronischer Form erteilen, mit digitaler Signatur unterzeichnen? Mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV ist das ab dem 01.01.2025 möglich. Kann der Zeugnisprozess von der Anforderung von Zeugnissen bis hin zu deren Signatur nun tatsächlich vollständig elektronisch abgebildet werden? Leider ist das nicht uneingeschränkt möglich. Zeugnisse müssen, damit sie rechtskonform elektronisch unterschrieben werden, mit der qualifizierten elektronischen Signatur (QES) unterzeichnet werden und hier gibt es ein paar Besonderheiten zu beachten.

Hinweis: Die Schriftform, also die händische Unterschrift von Zeugnissen, ist neben der elektronischen Form weiterhin möglich.

1.   Was ist eine QES?

Eine QES bietet die höchste Sicherheitsstufe der E-Signaturen. Sie wird durch ein qualifiziertes Zertifikat eines Vertrauensdienstanbieters erstellt, das den Inhalt des Dokuments vor Manipulation schützt. Zusätzlich ist eine Zwei-Faktor-Authentifizierung nötig, wodurch die Identität der Unterzeichnenden eindeutig bestätigt wird.

Im Gegensatz zur QES ist die weniger sichere einfache oder fortgeschrittene digitale Signatur bei der Unterzeichnung von Zeugnissen nicht zulässig. Ein Zeugnis, dass mit einfacher oder fortgeschrittener Signatur unterschrieben wird, z.B. mit eine bloß eingescannte Unterschrift, erfüllt den Zeugnisanspruch des:der Zeugnisempfänger:in deshalb nicht.

2.   Wann ist die QES bei Zeugnissen erlaubt?

Der Gesetzgeber sieht Einschränkungen für den Einsatz der QES bei Zeugnissen vor:

2.1 Einwilligung des:der Zeugnisempfänger:in

Das Zeugnis darf nur dann in elektronischer Form signiert werden, wenn die Einwilligung des:der Zeugnisempfänger:in vorliegt.

2.2 Zeitpunkt der Signatur

Eine rechtskonforme elektronische Signatur muss am letzten Tag der Kündigungsfrist erfolgen. Im Gegensatz zu von Hand unterschriebenen Zeugnissen ist eine Rückdatierung bei elektronisch unterzeichneten Zeugnissen nicht möglich, da die Signatur einen unveränderlichen Zeitstempel erhält. Ein Ausstellungsdatum bzw. ein Datum der Signatur, das vor oder nach dem letzten Arbeitstag liegt, kann zu nicht erlaubten negativen Schlussfolgerungen führen (z.B. Zeugnisrechtsstreit, Freistellung).

Ob es ausreicht, dass ein Zeugnis kurz vor oder nach dem letzten Tag der Kündigungsfrist elektronisch unterzeichnet wird, hat die Rechtsprechung noch nicht entschieden. Kann das Zeugnis nicht am letzten Tag der Kündigungsfrist mit der QES unterzeichnet werden, verzichten Sie besser vorerst auf die elektronische Form.

2.3 Darauf müssen Sie achten

Noch einmal zusammengefasst: Wenn Sie ein Zeugnis elektronisch erteilen wollen, denken Sie dabei immer an folgende Punkte:

  • Signatur nur mit QES
  • Einwilligung des Zeugnisempfängers in die elektronische Form
  • Zeitpunkt der Signatur

Sollte auch nur eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben sein, wird der Zeugnisanspruch des:der Zeugnisempfänger:in nicht erfüllt. Dann sollte das Zeugnis wie gewohnt ausgedruckt und händisch unterschrieben werden.

3.   Die QES im Haufe Zeugnis Manager Premium

Im Haufe Zeugnis Manager Premium ist die Signatur von Arbeitszeugnissen mit der QES über eine Schnittstelle zu DocuSign bereits vorbereitet. Sie wird zum Inkrafttreten der Gesetzesänderungen im Januar 2025 aktiviert. Dann erhalten Sie an dieser Stelle auch weitere Informationen über die neue Funktion.

Erfahren Sie in einem Online-Seminar alles über die rechtlichen Anforderungen an die elektronische Signatur von Zeugnissen und die neue Funktion. Informieren Sie sich, wie Sie Zeugnisse mit der Schnittstelle zu DocuSign sicher und rechtsgültig elektronisch signieren können.
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