Mehrwertsteuer auf Gas: Ab 1. April wieder bei 19 Prozent
Wegen der gestiegenen Energiepreise nach dem russischen Angriff auf die Ukraine im Februar 2022 hatte die Bundesregierung die Umsatzsteuer – umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer – auf Gas und Wärme vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt und beides so günstiger gemacht. Damit ist es nun vorbei. Ab dem 1. April müssen sich Verbraucher wieder auf höhere Gaspreise einstellen.
"Der volle Mehrwertsteuersatz wird den Gaspreis schlagartig um elf Prozent erhöhen", sagte Thorsten Storck, Energieexperte beim Vergleichsportal Verivox. Auch Steffen Suttner, Geschäftsführer Energie beim Vergleichsportal Check24 geht davon aus, dass die Anhebung der Mehrwertsteuer von sieben auf 19 Prozent die Energiekosten für Verbraucher ab April deutlich erhöhen wird.
Temporäre Senkung der Mehrwertsteuer: Der Konflikt
Der Bundestag hatte der Steuersenkung am 30.9.2022 zugestimmt. Am 7.10.2022 billigte der Bundesrat das Gesetz für die befristete Absenkung der Steuer auf Gaslieferungen. Im Oktober 2023 entschied die Bundesregierung, dass die Mehrwertsteuer ab Januar 2024 wieder auf den regulären Satz steigen soll – wie dann am 16.11.2023 bekannt wurde, sollte die temporäre Absenkung bis Ende Februar 2024 gelten: Eine entsprechende Empfehlung des Finanzausschusses zum Wachstumschancengesetz beschloss der Bundestag am 17.11.2023.
Der Bundesrat blockierte das vom Bundestag verabschiedete Wachstumschancengesetz und schickte es am 24.11.2023 zur weiteren Beratung in den Vermittlungsausschuss. Der tagte am 21.2.2024 und beschloss noch Änderungen, auch dass die Mehrwertsteuersenkung erst Ende März ausläuft. Am 22.3.2024 passierte das geänderte Wachstumschancengesetz die Länderkammer.
Höhere Mehrwertsteuer: So teuer wird Gas ab April
Das Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes werde sich im Endpreis widerspiegeln, sagte ein Sprecher des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU), der auch Stadtwerke vertritt. Die Mehrwertsteuer verteuere den staatlichen Teil des Gaspreises. Jedoch wirkten andere Faktoren preisdämpfend, wie sinkende Einkaufspreise. In welchem Umfang die Versorger den höheren Steuersatz kompensieren könnten, hängt nach VKU-Angaben von der Beschaffungsstrategie des Unternehmens ab. Die Mehrwertsteuer ist ein Bestandteil des Gaspreises, neben dem Preis für Beschaffung und Vertrieb.
Laut Verivox hat eine Familie mit einem Gasverbrauch von 20.000 Kilowattstunden durchschnittliche Mehrkosten von rund 220 Euro pro Jahr. Nach Berechnungen von Check24 kommen auf eine Familie mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden Mehrkosten von 173 Euro zu im laufenden Jahr 2024. Ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 Kilowattstunden müsse 52 Euro mehr zahlen. Suttner sagte, die Neukundenpreise bei Gas lägen wieder auf dem Niveau von vor der Krise. Florian Munder, Energieexperte beim Verbraucherzentrale Bundesverband, sagte, die aktuellen Neuvertragspreise für Gaskunden lägen weit unter den Hochpreisen der Energiepreiskrise.
Auf der Ratgeberseite Finanztip wird Verbrauchern empfohlen, am 31. März oder 1. April den Gaszähler abzulesen und den Zählerstand dem Gasversorger zu melden. So werde sichergestellt, dass die korrekte Menge zum alten, steuerbegünstigten Preis berechnet werde. Ohne den Zählerstand dürfe der Versorger schätzen und unter Umständen zahle man mehr, als tatsächlich verbraucht worden sei.
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Frühes Aus für Energiepreisbremsen
Auch eine Verlängerung der Energiepreisbremsen war im Wachstumschancengesetz angelegt, musste aber gesondert entschieden werden. Der Bundestag wollte ursprünglich eine Verlängerung der staatlichen Preisbremsen bis Ende März 2024. Das Kabinett sogar bis Ende April.
Nach dem Haushaltsurteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 15.11.2023 wurde jedoch unter anderem der Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) geschlossen. In Konsequenz dazu wurden die staatlichen Preisbremsen für Gas, Fernwärme und Strom, die aus dem Sondervermögen finanziert worden sind, nicht wie geplant verlängert, sondern liefen offiziell zum Jahresende aus – der WSF wurde am 31.12.2023 geschlossen, Auszahlungen eingestellt und Kredite in Höhe von 200 Milliarden Euro abgewickelt.
Die staatlichen Preisbremsen galten seit dem 1.3.2023 – rückwirkend wurden Entlastungsbeträge für Januar und Februar angerechnet.
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