Zusammenfassung
Kooperieren ist mehr als eine lose Absichtsbekundung. Kooperieren bedeutet, mit dem Einsatz der Ressourcen von beispielsweise zwei oder mehr Vereinen ein gemeinsames Ziel zu erreichen. Gerne wird dies auch als "Win-Win-Situation" bezeichnet: Alle beteiligten Partner gehen am Ende mit einer positiven Bilanz aus der Zusammenarbeit hervor. Sei es, durch ein erweitertes Vereinsangebot attraktiver für die Mitglieder zu sein oder bei der Realisierung der eigenen Vereinsziele besser voranzukommen.
Wichtig ist, dass alle Kooperationspartner aktiv für die Zielerreichung zusammenarbeiten. Letztlich geht es in der heutigen Zeit darum, mit Weitsicht das Überleben des Vereins zu sichern. Allerdings kann die Kooperation auch als Vorstufe für eine Fusion dienen, um ein Kennenlernen der Vereine bzw. ihrer Mitglieder und Mitarbeiter:innen zu ermöglichen.
Die 4 häufigsten Fallen
1. Die Spielregeln für eine Kooperation sind nicht geklärt
Die Kostenverteilung für die Erstellung eines Veranstaltungsplakats durch eine Druckerei kann sich zum Streitpunkt sondergleichen entwickeln, wenn nicht im Vorfeld die Kosten kalkuliert und die Verteilung auf die beteiligten Vereine abgestimmt wurden. Neben der finanziellen Belastung für die beiden beteiligten Vereine an sich kann im Zuge der Diskussion auch viel Porzellan auf persönlicher Ebene zerbrochen werden.
2. Einer der Kooperationspartner arbeitet mit verdeckten Zielen
Einer der Kooperationsvereine versucht, aus der Zusammenarbeit einen – verdeckten – Vorteil zu ziehen, z. B. Mitglieder des anderen Vereins abzuwerben. Wenn keine Vorsorge bei der Anbahnung der Kooperation getroffen wurde, liegt hier ein großes Konfliktpotenzial.
3. Vereinskooperation wird als GbR betrieben, obwohl Schadensersatzansprüche Dritter entstehen könnten
Kooperieren zwei (oder mehr) Vereine, um ein bestimmtes Ziel gemeinsam zu erreichen, so liegt im Regelfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) vor. Sollte im Zuge der Kooperation ein Anspruch auf Schadensersatz, z. B. seitens eines Dienstleisters, entstehen, ergeben sich Risiken für die beteiligten Partner.
4. Es gibt keinen Vertreter für den Kooperationsmanager
Es ist sinnvoll, sich auf einen Kooperationsmanager zu einigen, der den Ablauf der Kooperation koordiniert. Sinnvoll ist ebenfalls das Einsetzen eines Vertreters, um den Ausfall des Kooperationsmanagers ausgleichen zu können. Gerade bei ehrenamtlichen Organisationen ist dies wichtig, werden neben gesundheitlichen auch arbeits- oder familienseitige Anforderungen zu einer eingeschränkten Verfügbarkeit oder gar zu einem Ausfall führen. Konsequenz können fehlende Steuerung oder Unstimmigkeiten mangels eingeweihtem Ansprechpartner sein.
1 Kooperieren – Gezielte Zusammenarbeit
1.1 Kooperation zwischen Leistungsaustausch und echter Zusammenarbeit
Kooperieren ist mehr als die lose Bekundung "Wir müssen mal was zusammen machen". Kooperieren bedeutet, zur Erreichung eines bestimmten Ziels die Ressourcen von zwei Vereinen oder eines Vereins mit einer anderen Organisation für alle beteiligten Partner möglichst gewinnbringend zu verknüpfen. Kooperationen können in verschiedenen Formen in Erscheinung treten. Ein wichtiges Merkmal ist, dass alle beteiligten Kooperationspartner aktiv zu der Erreichung des Kooperationsziels beitragen.
Selbst die Miete eines Veranstaltungszelts für ein Vereinsfest kann landläufig schon als eine Art Kooperation zwischen Vermieter und Verein bezeichnet werden. Schließlich bedarf es einer Beratung und der Einhaltung der getroffenen Abmachung zu Anlieferung, Auf- und Abbau sowie Abtransport des Zeltes. Hier handelt es sich jedoch um einen vertraglich vereinbarten Leistungsaustausch: Geld gegen Leistung. Was der Verein aus der Verfügbarkeit des Zeltes macht, bleibt alleine ihm überlassen.
Eine ganz andere Situation liegt vor, wenn es z. B. um die Gestaltung eines gemeinsamen Karnevalswagens durch zwei oder mehr Vereine geht. Das Konzept muss besprochen und abgestimmt werden, die finanziellen Fragen sind zu klären, und die Arbeitseinsätze der Mitarbeiter:innen der beteiligten Vereine sind zu bestimmen und zu koordinieren. In diesem Fall ist die gemeinsame Arbeit der eigentliche Bestandteil der Kooperation, der Erfolg hängt vom Engagement beider Partner ab. Solche Kooperationen stehen für diesen Beitrag im Vordergrund.
Kooperationen bieten die Chance für ein attraktives Vereinsleben.
Anlässe für Kooperationen gibt es viele, schließlich liegt hierin die Chance, den eigenen Mitgliedern eine Vielfalt zu bieten, die sonst nicht möglich wäre. Außerdem zeigen sie eine weitsichtige Gestaltung der Vereinsarbeit, die nicht an den Grenzen des eigenen Vereins haltmacht.
Zudem können aktuell aufkommende Leistungsanforderungen per Kooperation möglicherweise schneller aufgegriffen und umgesetzt werden, als wenn man dies als Verein alleine "zu stemmen" versucht. Man denke an die Themen Flüchtlinge und Integration, Schwierigkeiten der Mitarbeitergewinnung, Insolvenz eines Nachbarvereins mit "heimatlosen Mitgliedern" oder die Digitalisierung der Lebens- und der Vereinswelt.
1.2 Kooperationsgründe für den eigenen Verein
Warum soll man sich eigentlich die Mühe eine...