Rz. 34
Neben der Kapitalmarktanalyse ist die Vermögensbuchhaltung einer der wenigen Bereiche, in denen durch den Einsatz von Software Skaleneffekte erzielt werden können. Sie stellt in der Regel eine Kerndienstleistung eines Multi- oder Single Family Offices dar.
Anhand des Vermögensberichts werden u.a. folgende Fragen beantwortet:
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In welchen Anlagen und in welcher Höhe ist die Familie investiert? In welchen Währungen und in welcher Höhe ist die Familie investiert? |
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Wie war die Wertentwicklung des Gesamtvermögens über Anlageklassen bis hin zur einzelnen Anlage? |
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Wie war die Wertentwicklung in der Verbrauchs- und in der Fremdwährung? |
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Welche Kosten und Steuern fielen an? |
Falls die Familie über mehrere Rechtseinheiten oder Personen investiert, sind diese Fragen auch für jede dieser Einheiten zu beantworten.
Rz. 35
Es ist aber nicht nur die Perspektive der Gesamtfamilie einzunehmen, sondern jedes Familienmitglied soll nachvollziehen können, welches Vermögen er oder sie auf sich persönlich vereint. Daher muss das Berichtswesen in der Lage sein, sämtliche Auswertungen auch für jedes einzelne Familienmitglied darzustellen, also eine Konsolidierung auf Personenebene. Dies ist typischerweise der Anteil an der Familiengesellschaft, die eigenen Immobilien und das sonstige persönliche Vermögen außerhalb der Familiengesellschaft.
Rz. 36
Neben den klassischen Auswertungen dient die Buchhaltung außerdem als Basis für die Analyse und Bewertung getroffener Entscheidungen und für die Risikosteuerung. Welche Entscheidung hat zu welchem Ergebnis geführt? In welchen Anlagen ist die Familie besonders stark investiert? Spiegelt die Vermögensallokation die aktuelle Kapitalmarkteinschätzung und die Risikoumgebung wider?
Rz. 37
Sofern die Kapitalmarktanalyse und die darauf auszulegende Portfolio-Konstruktion nicht in Eigenregie getroffen werden soll, kann dieser Vorgang ausgelagert werden. Der Berater sollte nach vorheriger Klärung der Risikotragfähigkeit und anderer wichtiger Parameter, wie z.B. Anlagezeithorizont, Entnahmeverhalten etc., die Allokationsentscheidungen treffen. Die Entscheidungsebenen können, wie eingangs beschrieben, in strategische, taktische und Selektionsentscheidungen unterteilt werden. Das Vermögensreporting als Mittel der Vermögenssteuerung sollte daher zur Beurteilung der Entscheidungen diese Ebenen abbilden können. Auf dieser Grundlage können die Auswirkungen von Entscheidungen gemessen und ihre Qualität evaluiert werden. Bei klarer Trennung der Entscheidungsverantwortung und entsprechender Darstellung im Reporting werden Zuständigkeitsdiskussionen vermieden und die Gespräche auf die Sachentscheidungen gelenkt.