Verhandelt zu _________________________ am _________________________
Vor mir, dem unterzeichnenden Notar _________________________ mit dem Amtssitz in _________________________ erschienen heute
1. Herr/Frau _________________________ (Namen, Straße, Ort)
von Person bekannt,
handelnd
für die Firma _________________________ und aufgrund Vollmacht vom _________________________, die in Ausfertigung vorlag und von der eine Kopie, deren Übereinstimmung mit der Ausfertigung hiermit beglaubigt wird, dieser Niederschrift beigefügt ist; nachstehend Verkäufer genannt.
2. Herr/Frau _________________________ (Name, Geburtstag, Geburtsort, Anschrift)
ausgewiesen durch Bundespersonalausweis Nr. _________________________, ausgestellt am _________________________ durch _________________________; nachstehend Käufer genannt.
Der Notar befragte die Erschienenen nach einer Vorbefassung im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 7 BeurkG. Diese wurde von den Erschienenen verneint.
Der Notar weist darauf hin, dass gem. § 17 Abs. 2a BeurkG der beabsichtigte Text des Rechtsgeschäfts dem Käufer im Regelfall zwei Wochen vor der Beurkundung zur Verfügung gestellt werden sollte, damit er ausreichend Gelegenheit hat, sich mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen. Der Käufer erklärt, den Vertragstext am _________________________ erhalten zu haben, für ihn der Zeitraum daher ausreichend war, um den Text zu prüfen bzw. prüfen zu lassen, so dass eine längere Zeit der inhaltlichen Auseinandersetzung nicht mehr erforderlich ist. Der Käufer erklärt, am _________________________ die Baubeschreibung vom Verkäufer erhalten zu haben.
Die Erschienenen erklärten:
I. Vorbemerkung
(1) Der Verkäufer hat als Eigentümer des Grundstücks eingetragen im Grundbuch von _________________________ in Blatt _________________________ lfd. Nr. _________________________ Flur _________________________ Flurstück _________________________ (Beschrieb)
Wohnungs- und Teileigentum gebildet.
Das Grundstück ist wie folgt belastet:
Abt. II _________________________
Abteilung III _________________________
Die vorstehenden Angaben über den Grundbuchstand beruhen auf dem vorliegenden, von dem Notar elektronisch abgerufenen Grundbuchauszug vom _________________________. Eine Einsichtnahme in die Grundakten ist nicht erfolgt, womit sich die Beteiligten nach Belehrung über die damit verbundenen Risiken einverstanden erklärten.
In Abt. III des Grundbuches eingetragene Grundpfandrechte werden von dem Käufer nicht übernommen.
Die in Abt. II des Grundbuches eingetragenen und die in dieser Urkunde erwähnten, noch einzutragenden Dienstbarkeiten werden von dem Käufer übernommen.
(2) Der Verkäufer errichtet auf dem vorgenannten Grundstück eine Wohnanlage, bestehend aus _________________________ Wohnhäusern mit insgesamt _________________________ Wohnungen einschließlich Außenanlagen sowie einer Tiefgarage mit insgesamt _________________________ Pkw-Stellplätzen und hat den Grundbesitz gem. § 8 WEG in Wohnungs- und Teileigentumsrechte aufgeteilt – UR-Nr. _________________________ des Notars _________________________ vom _________________________. Das Grundstück ist aus dem beigefügten Lageplan (Anlage _________________________) ersichtlich und gelb umrandet. Die für die Errichtung der Gebäude erforderliche Baugenehmigung ist am _________________________ von der _________________________ erteilt worden.
Sodann erklärten die Erschienenen nachfolgenden
II. Kaufvertrag
§ 1 Kaufgegenstand
(1) Der Verkäufer verkauft hiermit an den dies annehmenden Käufer das Wohnungseigentum/das Teileigentum, das in der Anlage _________________________ Nr. _________________________ der Teilungserklärung vom _________________________ wie folgt beschrieben ist:
a) _________________________/10.000stel Miteigentumsanteil an dem eingangs näher bezeichneten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an _________________________
jetzt eingetragen im Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________
b) _________________________/10.000stel Miteigentumsanteil an dem eingangs näher bezeichneten Grundstück, verbunden mit dem Sondereigentum an _________________________
jetzt eingetragen im Grundbuch von _________________________ Blatt _________________________
(2) Eine Zustimmung des Verwalters zu diesem Verkauf ist nicht erforderlich, da die Erstveräußerung in der Teilungserklärung von diesem Erfordernis ausgenommen wurde.
(3) Wegen des Kaufgegenstandes wird auf den diesem Vertrag als Anlage _________________________ beigefügten Grundriss der Wohnung und den Untergeschossplan verwiesen, die zur Durchsicht vorgelegt und von den Beteiligten genehmigt wurden.
Die Herstellung des Kaufgegenstandes und die Aufteilung in Wohnungs- und Teileigentum erfolgt auf der Grundlage der nachfolgend unter Nr. 4. genannten Unterlagen, auf die verwiesen wird.
(4) Die Beteiligten verweisen wegen