Rz. 58
Welche Vorteile bietet nun die strategische Vermögensplanung dem Unternehmer, der sich mit dem Thema Altersvorsorge inkl. einer möglichen Veräußerung/Übertragung der Unternehmensanteile widmet?
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Der Vermögensinhaber erhält einen neutralen und unabhängigen Blick auf die zukünftige Entwicklung seines Vermögens. |
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Der Vermögensinhaber kann seine gegenwärtigen und zukünftigen Liquiditätsströme besser steuern und erkennen. |
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Der Vermögensinhaber kann im Rahmen einer frühzeitigen Vermögensplanung geeignete Maßnahmen ergreifen oder Gestaltungsvarianten in Anspruch nehmen. Aufgrund der Qualifikation als Certified Financial Planner kann ein/e geeignete/r Berater/in, in Verbindung mit den Standesberufen der Steuer- und Rechtsanwälte, aus der wirtschaftlichen Betrachtungsweise heraus die unterschiedlichen Parameter miteinander "verzahnen". |
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Der Vermögensinhaber kann durch Simulation von Gestaltungsvarianten die Interdependenzen zwischen den einzelnen Vermögensbestandteilen nachvollziehen und entsprechend würdigen. |
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Der Vermögensinhaber erhält eine nachvollziehbare und klare Entscheidungsgrundlage bzgl. seiner eigenen Altersvorsorge sowie einer möglichen Entscheidungsbasis bzgl. der Unternehmenswerte (kann ich mir eine unentgeltliche Übertragung überhaupt leisten?) |
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Eine mögliche Optimierung der bestehenden Vermögenswerte bzw. der Verwendung zukünftiger positiver Zahlungsströme kann die Basis des Vermögens (und damit auch die Fragestellung nach: "Kann ich mir das leisten") positiv verändern. |
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Im Rahmen eines Controlling Mandates kann der Vermögensinhaber eine unabhängige Adresse zum Schutz fremder Interessen einbauen. |
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Im Rahmen des "Best off Class" Ansatzes können die jeweils geeignetsten Verwalter und Produktlösungen gefunden werden. Ferner werden diese dauerhaft im Rahmen eines bestehenden Mandatsverhältnisses im Sinne des Kunden permanent überprüft und gegebenenfalls angepasst. |
Rz. 59
Im Rahmen einer strategischen Betreuung und Controlling des Gesamtvermögens können anbieterabhängig auch hohe Kostenvorteile im Rahmen einer honorarbasierten Dienstleistung erzielt werden. Diese Form der Beratung, versus der provisionsorientierten Beratung, findet nach wie vor entsprechende Aufmerksamkeit in der Presse. Das Bundesministerium für Verbraucherschutz favorisiert die Honorarberatung als unabhängige und neutrale Beratungsmöglichkeit.
Rz. 60
Des Weiteren wurde zwischenzeitlich auch ein neuer Paragraph in der Gewerbeordnung eingeführt (§ 34h GewO), um dem Honorarberater mehr Bedeutung zukommen zu lassen und für eine Abgrenzung gegenüber weiteren Anbietern Sorge zu tragen. In der Praxis sind allerdings verschwindend wenige Berater mit einer diesbezüglichen Genehmigung ausgestattet, da ihrerseits in den meisten Fällen der entsprechende Mehrwert nicht gesehen wird.
Ein zukunftsorientierter Beratungsansatz sollte sich aus Sicht des Autors nicht ausschließlich nach einem vorgefertigten Vergütungsmodell (nur Honorar vs. nur Provisionsvermittlung) richten, sondern einzig und allein den Wünschen des Mandanten gegenüber ausgerichtet sein. In diesem Zusammenhang sei der Vollständigkeit halber erwähnt, dass durch eine relativ hohe Verunsicherung an den Kapitalmärkten, gepaart mit einem gesunden Misstrauen gegenüber der klassischen Bankberatung, viele vermögende Vermögensinhaber und Unternehmer nach Alternativen suchen.
Rz. 61
Diese Alternative kann ein sogenanntes "Family Office" darstellen, welches nachstehend kurz skizziert wird: Bei der Begriffsdefinition Family Office werden zwei Gruppen unterschieden: "Single Family Office" und "Multi Family Office". Während die erste Gruppe ausschließlich den Interessen einer einzigen (Unternehmer-)Familie dient, ist die Kundenplattform der zweiten Gruppe grundsätzlich offen. Die BaFin spricht in Ihrem Merkblatt zur Erlaubnispflicht gem. § 32 KWG für Family Offices schlicht von "Unternehmen, welche sich – unabhängig von Ihrer Rechtsform – mit der bankenunabhängigen Verwaltung großer privater Vermögen befassen".
Family Offices grenzen sich im Hinblick auf Ihre Tätigkeiten von herkömmlichen Beratungskonzepten ab, da sie über die Betreuung des Vermögens weitere Verknüpfungen herstellen und somit als multipler Ratgeber dem Mandanten zur Seite stehen. Im Sinne und Auftrag ihres Mandanten arbeiten Sie ausschließlich nach den "Best advice" bzw. "Best buy" Ansatz.
Das höchste Gut eines Family Offices ist die Vermeidung jeglicher Interessenskonflikte. Hierdurch kann eine dauerhafte und strategische Vermögensplanung- und Begleitung (auch über Generationen) gewährleistet sein.