I. Einleitung
Rz. 85
Die Bestattung in der Nachlassgestaltung zu berücksichtigen, verhilft dem Erbrechtler nicht nur dazu, sein Mandat zu erweitern oder neue Mandate zu gewinnen. Es kann für den Mandanten und ihm nahestehende Personen eine erhebliche Hilfe und Entlastung sein. Eine Streitigkeit gleich nach dem Ableben eines Menschen um dessen Bestattung können mehr belasten, als es vermögensrechtliche Fragen tun.
Rz. 86
Die Regelungsbedürftigkeit hat sich auch aufgrund der veränderten Alters- und Familienstrukturen gewandelt. Der Lebenspartner beim Todesfall ist oft nicht der Vater bzw. die Mutter der Kinder des Verstorbenen, so dass sich schon daraus Differenzen unter den engsten Bezugspersonen ergeben können. Sind wiederum gar keine persönlich nahestehenden Angehörigen vorhanden, kann eine Bestattung durch die Ordnungsbehörde oder entfernte Erben oder sonst Verpflichtete durchgeführt werde, die in der Art und Weise mit großer Wahrscheinlichkeit nicht dem Willen des Verstorbenen entspricht.
Nicht zuletzt wissen aber oft selbst nahestehende Personen nicht, wie der Verstorbenen bestattet werden wollte. Vor diesem Hintergrund ist eine Bestattungsregelung immer zu empfehlen. Der Berater muss allerdings respektieren, wenn der Mandant aus psychologischen Gründen die Bestattung nicht regeln oder auch nur thematisieren möchte.
Rz. 87
Soll die Bestattung geregelt werden, sind dafür unterschiedliche Instrumente anwendbar, die im Folgenden vorgestellt werden. Insgesamt ist darauf zu achten, dass sich die Anordnungen nicht widersprechen. Insbesondere kann eine Vorsorgevollmacht zur Regelung einer Bestattung genutzt werden. Wird in einer Bestattungsverfügung aber einer anderen Person diese Aufgabe übertragen, müssen die Anordnungen aufeinander abgestimmt werden.
II. Bestattungsverfügung
Rz. 88
Eine Bestattungsverfügung ist eine nicht formbedürftige Erklärung des Erblassers, in der er seine Anordnungen und Wünsche für die Bestattung und möglicherweise auch die Grabpflege festhält. Trotz Formfreiheit ist aus Dokumentations- und Beweiszwecken die Schriftform sinnvoll. Sie kann auch in einer Vorsorgevollmacht oder in einem Vertrag mit einem Bestatter enthalten sein. Wichtig ist, dass die Bestattungsverfügung beim Erbfall rechtzeitig gefunden wird. Zum einen helfen Hinweise wie Notfallkarten. Zum anderen sollten die Personen, die am ehesten von dem Erbfall erfahren, von der Bestattungsverfügung wissen. Das werden neben den Angehörigen oft auch Verantwortliche eines Pflegeheimes o.Ä. sein.
Rz. 89
Die Bestattungsverfügung kann knapp gehalten oder auch sehr ausführlich sein. Als wichtigste Fragen werden regelmäßig die beiden folgenden angesehen:
1. |
Wer ist zuständig (totenfürsorgeberechtigt)? |
2. |
Wird eine Erd-, Feuer- oder Seebestattung gewünscht, ggf. mit welcher Art der Grabstelle? |
Rz. 90
Nicht nur Menschen, die sich aufgrund eines krankheitsbedingt absehbaren Sterbens mit dem Tod beschäftigen, haben aber sehr genaue Vorstellungen über das eigene Begräbnis und möchten diese festhalten. Es ist in solchen Fällen sehr wichtig, dass eine vertrauenswürdige Person für die Umsetzung benannt und in die Pläne eingeweiht wird. Wenn keine Person im persönlichen Umfeld geeignet ist oder belastet werden soll, kann auf professionelle Bevollmächtigte oder Testamentsvollstrecker zurückgegriffen werden.
Die Bestimmung des Totenfürsorgeberechtigten ist meist der erste, zentrale Punkt einer Bestattungsverfügung. Dabei sollte – wie bei einer letztwilligen Verfügung – gerade bei Ehegatten auch an einen Ersatz gedacht werden. Fallen Totenfürsorgeberechtigter und Erbe auseinander, ist die Kostentragung zu berücksichtigen.
Rz. 91
Punkte, die beispielsweise in einer Bestattungsverfügung geregelt werden können, sind:
▪ |
Totenfürsorgeberechtigter |
▪ |
Art der Bestattung (Erde oder Feuer) |
▪ |
Art der Beisetzung (anonymes oder nicht anonymes Grab, Seebestattung, Friedwald) |
▪ |
Reihen- oder Wahlgrabstelle |
▪ |
Art des Sarges und ggf. der Urne |
▪ |
Bestimmter Pfarrer, Redner |
▪ |
Musik |
▪ |
Alternative Gestaltung (Ansprachen von Angehörigen, Foto des Verstorbenen etc.) |
▪ |
Blumen oder Spenden |
▪ |
Zu benachrichtigende Personen |
▪ |
Anzeigen in Zeitungen (Zeitungsnamen, Anzeigengestaltung und -text) |
▪ |
Trauerkarten |
▪ |
Trauermahl |
▪ |
Grabsteinart und -beschriftung |
▪ |
Grabpflege |
Rz. 92
Eine kurze Bestattungsverfügung könnte wie folgt lauten:
Formulierungsbeispiel: Bestattungsverfügung
Ich, (…), bestimme für die Regelung meiner Bestattung einschließlich aller mit der Grabstelle zusammenhängenden Angelegenheiten zum Totenfürsorgeberechtigten (…), ersatzweise (…).
Ich wünsche eine Feuerbestattung und eine Beisetzung der Urne möglichst auf einer Reihengrabstelle mit einem einfachen Grabstein auf dem Friedhof (…). Vor der Einäscherung soll eine evangelische Trauerfeier stattfinden.
Noch habe ich keinen (Vorsorge)Vertrag bei einem Bestatter abgeschlossen. Sollte ich das später tun, gehen die Festlegungen dort denen hier im Zweifel vor.
Ort, Datum, eigenhändige Unterschrift
III. Letztwillige Verfügung
Rz. 93
Anordnungen für die Bestattung selbst gehören nicht in eine letztwil...