Tenor
I. Der Beschluss unter TOP 1 der Eigentümerversammlung vom …2013 mit dem Wortlaut:
Beschlussfassung zur Abrechnung 2012 – Die Belege zur Abrechnung wurden von … geprüft.
Antrag: Die Jahresabrechnung 2012 samt Einzelabrechnungen wird genehmigt. Die Eigentümer legen weiter fest, dass die Entnahme eines Leihbetrages für den Heizölkauf nicht im abgerechneten Betriebsjahr der Rücklage wieder zugeführt wird und erst nach der Abrechnung im darauf folgenden Betriebsjahr erfolgt. Dr jeweils erforderliche Leihbetrag soll im Heizölbestand verbleiben. Wird der Betrag benötigt, werden die Eigentümer über eine Sonderumlage in der Höhe des Leihbetrages für den Heizölkauf beschließen.
Beschlussverkündung: Der Beschlussantrag 1 wird mehrheitlich angenommen,
wird für ungültig erklärt.
II. Der Beschluss unter TOP 2 der Eigentümerversammlung vom …2013 mit dem Wortlaut:
Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2013 mit Festlegung der Hausgeldvorfälligkeit bei Zahlungsrückstand
Antrag: Der Gesamtwirtschaftsplan 2013 samt Einzelwirtschaftsplänen wird genehmigt. Er gilt ab 01.06.2013 bis zum Beschluss eines neuen Wirtschaftsplanes. Bei Zahlungsrückstand von mindestens 2 Monaten werden die restlichen Monatsraten des Betreffenden bis einschließlich 30.06.2014 sofort in einem Betrag zur Zahlung fällig. Die Eigentümer legen fest, dass die Rücklage stufenweise um jeweils 2.000 Euro auf Endsumme 16.000 Euro erhöht wird. Für das Jahr 2014 werden 12.000 Euro festgelegt.
Beschlussverkündung: Der Beschlussantrag 2 wird einstimmig angenommen. (2 Enthaltungen)
wird für ungültig erklärt.
III. Der Beschluss unter TOP 3 der Eigentümerversammlung vom …2013 mit dem Wortlaut:
Entlastung von Beirat und Verwaltung
Antrag: a) die Verwaltung wird für das abgelaufene Wirtschaftsjahr entlastet.
Beschlussverkündung: Der Beschlussantrag 3 a) wird mehrheitlich angenommen.
Antrag: b) der Beirat wird für das abgelaufene Wirtschaftsjahr entlastet. Berichtigung Vorjahresprotokoll: … und … sind als Rechnungsprüfer bestellt worden, … nur als Beirat …. Die Zuordnung wurde im Protokoll 2012 nicht korrekt vermerkt.
Beschlussverkündung: Der Beschlussantrag 3 b) wird mehrheitlich angenommen.
wird für ungültig erklärt.
IV. Der Beschluss unter TOP 4 der Eigentümerversammlung vom …2013 mit dem Wortlaut:
Umstellung von Positionen der Abrechnung von 1.000/tel Anteilen auf Einheiten
Antrag:
Die Eigentümer beschließen die Umstellung der Positionen 1500-Allgemeinstrom, 1600-Hausreinigung, 1700-Hausmeister, 1900-Aufzugskosten, 2000-Außenanlagenpflege, 2050-Winterdienst, 2300-Feuerlöscherprüfungen Hausgang von 1.000stel Berechnung auf Einheiten. Wenn der Beschluss nicht gerichtlich angefochten wird, soll ab 2013 so abgerechnet werden.
Beschlussverkündung: Der Beschlussantrag 4 wird mehrheitlich angenommen. Ja = 466,900, Nein = 279,300, Enthaltungen = 24,00
wird für ungültig erklärt.
V. Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits als Gesamtschuldner.
VI. Das Urteil ist in Ziffer V. vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
Tatbestand
Die Kläger und die Beklagten bilden die Wohnungseigentumsgemeinschaft …. Mit der Klage begehren die Kläger die Ungültigerklärung von durch die Gemeinschaft gefassten Beschlüssen.
Am …2013 fand die ordentliche Eigentümerversammlung der WEG statt. Dabei wurden ausweislich des Beschlussprotokolls (Anlage K 2) die im Tenor bereits im Wortlaut aufgeführen Beschlüsse zu TOP 1, zu TOP 2, zu TOP 3 und zu TOP 4 gefasst, gegen welche sich die Kläger wenden. Mit Schriftsatz vom 03.06.2013, eingegangen per Fax bei Gericht am gleichen Tage, haben die Kläger die Anfechtung dieser Beschlüsse erklärt.
Die Kläger tragen vor, dass die Beschlüsse nicht ordnungsgemäßer Verwaltung entsprächen und daher für ungültig zu erklären seien. Die unter TOP 1 beschlossene Jahresabrechnung sei mit mannigfaltigen Fehlern behaftet. Unrichtig sei bereits der Kostenverteilungsschlüssel, da nach der Teilungserklärung eine Abrechnung nach Fläche erfolgen müsse. Die Abrechnung enthalte überwiegend eine unrichtige Umlage nach Miteigentumsanteilen. Es sei auch nicht einzusehen, warum die Kostenposition 1100 (Müllabfuhr) nach Monaten umgelegt werde. Im Rahmen der Position 5320 sei nicht klar, warum die Gemeinschaft mit einer Kostenverteilung „Putzkammer” Kosten in Höhe von 504,00 EUR produziere. Zudem sei in den Ausgaben eine Rücklagen-Entnahme mit positivem Vorzeichen verbucht, was nicht verständlich sei. Eine Zusammenstellung der Einnahmen fehle ganz. Auf der Seite „Rücklagensparbuch 8846812430” fänden sich einige Positionen, die offenbar den Einnahmen zuzurechnen seien, jedoch nicht bei den Einnahmen in der Jahresabrechnung dargestellt worden seien. Einnahmen und Ausgaben der Gesamtgemeinschaft würden nicht gegenübergestellt, so dass ein Abrechnungssaldo überhaupt nicht gegeben sei. Die Darstellung der Instandhaltun...