Zugewinn
BGH, Beschl. v. 20.3.2019 – XII ZB 544/18
Das Verlangen nach vorzeitiger Aufhebung der Zugewinngemeinschaft knüpft im Fall der §§ 1386, 1385 Nr. 1 BGB allein an die Trennung und den Ablauf einer mindestens dreijährigen Trennungszeit an; weder der mit der Aufhebung der Zugewinngemeinschaft verbundene Wegfall des Schutzes vor Gesamtvermögensgeschäften (§ 1365 BGB) noch die gleichzeitige Anhängigkeit einer güterrechtlichen Folgesache im Scheidungsverbund gebieten die darüber hinausgehende Darlegung eines berechtigten Interesses an der vorzeitigen Aufhebung der Zugewinngemeinschaft.
Versorgungsausgleich
BGH, Beschl. v. 10.4.2019 – XII ZB 284/18
a) Hat ein kommunaler Wahlbeamter am Ende der Ehezeit bereits ein Versorgungsanrecht nach beamtenrechtlichen Grundsätzen erworben, stellt eine nach der Ausgangsentscheidung zum Versorgungsausgleich erfolgte Wiederwahl eine auf den Ausgleichswert des Anrechts zurückwirkende Veränderung dar, § 5 Abs. 2 VersAusglG (Fortführung von Senatsbeschl. v. 18.9.1991 – XII ZB 41/89, FamRZ 1992, 46).
b) In diesem Fall sind bei der Bewertung des Versorgungsanrechts die nach dem Ende der in der Ausgangsentscheidung zugrunde gelegten Wahlperiode abgeleisteten Dienstzeiten des kommunalen Wahlbeamten bei der höchstens erreichbaren Zeitdauer i.S.v. § 40 Abs. 2 S. 1 VersAusglG zu berücksichtigen.
c) Hat sich eine Wertänderung ergeben, die in der Erstentscheidung wegen des Übersteigens der Höchstgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 1587b Abs. 5 BGB nur teilweise ausgeglichen werden konnte, so bezieht sich der Begriff des Ausgleichswerts i.S.d. § 51 Abs. 2 VersAusglG auf den hälftigen Ehezeitanteil und nicht auf den tatsächlich nur begrenzt durchgeführten Wertausgleich.
OLG Brandenburg, Beschl. v. 15.4.2019 – 13 UF 132/18
1. Zur Beschränkung des Versorgungsausgleichs wegen grober Unbilligkeit aufgrund eines einmaligen tätlichen Angriffs gegen den Ausgleichspflichtigen.
2. Ist grobe Unbilligkeit der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu bejahen, ist die Rechtsfolge – Beschränkung oder Wegfall des Versorgungsausgleichs – im Rahmen einer Gesamtabwägung zu finden. In die Gesamtabwägung sind die wirtschaftlichen Verhältnisse der Beteiligten, die Ehedauer, die gelebte Rollenverteilung und die Möglichkeit, weitere Anrechte zu erwerben, einzubeziehen.
OLG Brandenburg, Beschl. v. 30.4.2019 – 13 UF 43/17
1. Zum Ausschluss des Versorgungsausgleichs aufgrund eines einmaligen körperlichen Übergriffs gegen den anderen Ehegatten.
2. Ist der Tatbestand des § 27 VersAusglG eröffnet, sieht das Gesetz als Rechtsfolge die Beschränkung oder den Wegfall des Versorgungsausgleichs vor. Bei der gemäß § 27 Abs. 1 S. 2 VersAusglG vorzunehmenden Gesamtbetrachtung kann neben den wirtschaftlichen Verhältnissen der Beteiligten, der Dauer der Ehe und dem Verhalten nach der Trennung auch die in der Ehe gelebte Rollenverteilung beachtlich sein.
Haushaltsgegenstände
OLG Frankfurt, Beschl. v. 6.7.2018 – 4 WF 73/18
1. Bei dem einzigen einer Familie zur Verfügung stehenden und auch gemeinschaftlich genutzten Kraftfahrzeug handelt es sich regelmäßig um einen Haushaltsgegenstand i.S.v. § 1361a BGB.
2. Vor Trennung der Eheleute wird ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung für einen Haushaltsgegenstand ungeachtet der konkreten Eigentumsverhältnisse regelmäßig vom wechselseitigen Recht der Eheleute auf kostenfreie Nutzung überlagert. Nach Trennung setzt ein Entschädigungsanspruch aus § 1361a Abs. 3 S. 2 BGB eine vorhergehende Geltendmachung eines Anspruchs auf gerichtliche Zuweisung und eine vorhergehende Zahlungsaufforderung voraus.
Abstammung
BGH, Beschl. v. 20.3.2019 – XII ZB 530/17
Der gewöhnliche Aufenthalt eines im Ausland (hier: in der Ukraine) von einer Leihmutter geborenen Kindes, das entsprechend dem übereinstimmenden Willen aller an der Leihmutterschaft beteiligten Personen alsbald nach der Geburt rechtmäßig nach Deutschland verbracht wird, ist in Deutschland. Ein vorheriger gewöhnlicher Aufenthalt im Geburtsland bestand dann nicht.
Adoption
BVerfG, Beschl. v. 26.3.2019 – 1 BvR 673/17
Der vollständige Ausschluss der Stiefkindadoption allein in nichtehelichen Familien verstößt gegen Art. 3 Abs. 1 GG.
Sorge- und Umgangsrecht
BGH, Beschl. v. 27.3.2019 – XII ZB 345/18
1. Der personensorgeberechtigte Elternteil hat wie auch der umgangsberechtigte Elternteil in entsprechender Anwendung der §§ 1632 Abs. 1, 1684 Abs. 2 BGB grundsätzlich einen Anspruch auf Herausgabe des Kinderreisepasses.
2. Der Herausgabeanspruch besteht nur insoweit, als der berechtigte Elternteil für die Ausübung seines Rechts den Kinderreisepass benötigt.
3. Die berechtigte Besorgnis, dass der die Herausgabe begehrende Elternteil mit Hilfe des Kinderreisepasses seine elterlichen Befugnisse überschreiten will (etwa das Kind ins Ausland entführen), kann dem Herausgabeanspruch entgegenstehen.
BGH, Beschl. v. 3.4.2019 – XII ZB 359/17
1. Im Verfahren über die familiengerichtliche Genehmigung eines von Eltern als gesetzlichen Vertretern ihres minderjährigen Kindes abzuschließenden Vertrages bedarf es zur Vertretung des nicht verfahrensfähigen Kindes im Verfahr...