50 Prozent der Kinder Alleinerziehender erhalten keinen Unterhalt, 25 Prozent bekommen weniger als ihnen zusteht. Die Folge: Knapp eine Million Kinder Alleinerziehender in Deutschland leben von Hartz IV. Um die Situation dieser Kinder zu verbessern, müsste die Politik Regelungen für den Kindesunterhalt ändern.
2,3 Millionen Kinder in Deutschland wachsen in einer Ein-Eltern-Familie auf – davon 89 Prozent bei der Mutter. Ihnen droht häufiger ein Leben in Armut als Gleichaltrigen, die mit beiden Elternteilen zusammen leben. 37,6 Prozent der Alleinerziehenden in Deutschland bezogen 2015 SGB-II-Leistungen. Damit sind sie fünfmal so häufig von Grundsicherungsleistungen abhängig wie Paarhaushalte mit minderjährigen Kindern (7,3 Prozent). Insgesamt wachsen 970.000 Kinder in einer Ein-Eltern-Familie auf, die Hartz IV bezieht. Jedes zweite Kind im Hartz-IV-Bezug lebt also in einer Familie mit einem Elternteil. Das zeigt eine neue Studie der Bertelsmann Stiftung. Verfasst haben sie Prof. Anne Lenze (Hochschule Darmstadt) und Antje Funcke (Bertelsmann Stiftung).
Das Armutsrisiko von Alleinerziehenden ist nach wie vor sehr hoch; in den vergangenen 10 Jahren hat sich ihre Situation sogar weiter verschlechtert: 42 Prozent bezogen 2014 ein Einkommen, das weniger als 60 Prozent des mittleren Einkommens entsprach. Das sind 6,6 Prozentpunkte mehr als 2005. Bei Paarfamilien ist das Armutsrisiko im selben Zeitraum um 11,7 Prozentpunkte gesunken. ( … )
Die Hälfte der Alleinerziehenden erhält überhaupt keinen Unterhalt für ihre Kinder. Weitere 25 Prozent bekommen nur unregelmäßig Unterhalt oder weniger als den Mindestanspruch. Die Gründe dafür wurden bislang nicht untersucht. Der ausbleibende Unterhalt für die Kinder ist eine zentrale Ursache dafür, dass viele Ein-Eltern-Familien nicht über die Armutsgrenze kommen. Dabei ist mit 61 Prozent die Mehrheit der alleinerziehenden Mütter erwerbstätig. Aufgrund der häufig allein getragenen Verantwortung für die Fürsorge der Kinder, die Erwerbsarbeit und den Haushalt arbeiten sie oft in Teilzeit (58 Prozent).
( … ) Zahlt der unterhaltspflichtige Elternteil nachweislich nicht, können Alleinerziehende den sog. Unterhaltsvorschuss beantragen (145 EUR bis zum Alter von 5 Jahren, 190 EUR im Alter von 6 bis 12 Jahren). 2014 haben 455.000 Kinder diese Leistung in Anspruch genommen. Allerdings erhalten sie Unterhaltsvorschuss höchstens 6 Jahre lang und auch nur, wenn sie jünger als 12 Jahre sind. ( … )
Pressemeldung der Bertelsmann Stiftung v. 6.7.2016 (auszugsweise)
FF 7/2016, S. 271 - 272