Naturalleistungen richtig bewerten
Nicht selten erhält der Schuldner neben seinem baren Einkommen auch noch Naturalleistungen in Form von Kost und Logis. Die Zusammenrechnung des in Geld zahlbaren Einkommens und der Naturalien obliegt dann dem Drittschuldner, nicht dem Vollstreckungs- oder dem Insolvenzgericht. Einer gerichtlichen Anordnung bedarf es – anders als im Falle der Zusammenrechnung nach § 850e Nr. 2 ZPO – deshalb nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FoVo 2013, 73 = NJW-RR 2013, 650) nicht.
Hinweis
Dieser Verpflichtung kommt allerdings nicht jeder Drittschuldner nach, weshalb der Gläubiger ihn darauf hinweisen sollte. Dies gilt insbesondere in den Arbeitsmärkten, in denen solche Entgeltformen noch durchaus üblich sind, etwa der Landwirtschaft oder dem Gastgewerbe.
Informationsbeschaffung und Sozialversicherungsentgeltverordnung
Ob solche Leistungen geschuldet sind bzw. gewährt werden, kann sich aus der Lohnabrechnung des Schuldners ergeben, die vom Drittschuldner herauszugeben ist (BGH FoVo 2013, 56), oder aber aus dem Arbeitsvertrag, den der Schuldner nach § 836 Abs. 3 ZPO herauszugeben hat. Für die Orientierung des Wertes der Sozialleistungen kann auf die Sozialversicherungsentgeltverordnung zurückgegriffen werden, aus der sich die maßgeblichen Sätze für die Bewertung der Verpflegung oder der Unterkunft ergeben.
Checkliste: Bewertung der Verpflegungsleistung ("Kost") monatlich
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Frühstück |
Mittagessen |
Abendessen |
Gesamt |
Arbeitnehmer |
49,00 |
90,00 |
90,00 |
229,00 |
Volljähriges Familienmitglied |
49,00 |
90,00 |
90,00 |
229,00 |
Familienmitglied 14 bis 17 Jahre |
39,20 |
72,00 |
72,00 |
183,20 |
Familienmitglied 7 bis 13 Jahre |
18,80 |
36,00 |
36,00 |
91,60 |
Familienmitglied bis 6 Jahre |
14,70 |
27,00 |
27,00 |
68,70 |
Stellung der Wohnung
Stellt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Wohnung, d.h. eine geschlossene Einheit von Räumen, in denen ein selbstständiger Haushalt geführt werden kann, unentgeltlich zur Verfügung, so ist der ortsübliche Mietpreis zu berücksichtigen. Um diesen zu ermitteln kann der Gläubiger auf den in vielen Kommunen vorhandenen Mietspiegel oder vergleichbare Übersichten zurückgreifen. Werden dagegen Räume überlassen, die nicht als Wohnung zu qualifizieren sind, oder kommt der Arbeitnehmer beim Arbeitgeber unter, bestimmt sich der Sachwert wie folgt:
Checkliste: Geldwerte Unterkunft durch den Arbeitgeber
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Volljähriger AN(Unterkunft) |
Volljähriger AN(Aufnahme bei AG) |
AN bis 17 Jahre/Azubi(Unterkunft) |
AN bis 17 Jahre/Azubi(Aufnahme bei AG) |
1 Beschäftigter |
223,00 |
189,55 |
189,55 |
156,10 |
2 Beschäftigte |
133,80 |
100,35 |
100,35 |
66,90 |
3 Beschäftigte |
111,50 |
78,05 |
78,05 |
44,60 |
Mehr als 3 Beschäftigte |
89,20 |
55,55 |
55,75 |
22,30 |
Familienmitglied bis 13 Jahre |
18,40 |
32,80 |
32,80 |
84,00 |
Billigkeitsentscheidung denkbar
Ist es nach Lage des einzelnen Falles unbillig, den Wert einer Unterkunft nach diesen Werten zu bestimmen, kann die Unterkunft mit dem ortsüblichen Mietpreis bewertet werden. Dies wird dann der Fall sein, wenn die Unterkunft weniger dem Zweck der Arbeitsausübung als dem Lebensstil des Arbeitnehmers und Schuldners dient.
Hinweis
Bei der Berechnung des Wertes für kürzere Zeiträume als einen Monat ist für jeden Tag ein Dreißigstel der Werte nach den Absätzen 1 bis 5 zugrunde zu legen.