Sabine Jungbauer, Dipl.-Ing. Werner Jungbauer
Rz. 412
Bei möglichen Datenmengen pro Nachricht hat man sich zunächst an den Maximal-Größen des Justizstandards orientiert. Dies sind:
- 30 MB Datenvolumen,
- derzeit maximal 100 Anhänge.
Eine Erweiterung der Beschränkungen wird zurzeit diskutiert.
Zu den verwendbaren Dokumentenformaten siehe auch Rdn 321 ff.
Rz. 413
Der Nachricht können die eigentlichen Dokumente in Form von Anhängen beigefügt werden. Hierzu wird im Bereich der Postfach- und Nachrichtenfunktionen auf den Button "Anhang hochladen" (1) geklickt. Das sich daraufhin öffnende Auswahlfenster der Dateistruktur des eigenen Arbeitsplatzes lässt die Auswahl von einem bis zu 100 Dokumenten zum gleichzeitigen Hochladen der Anhänge in die beA-Nachricht zu. Es erscheinen nach Klick auf den Button "Öffnen" die ausgewählten Dateien in einer Übersicht in einem neuen Fenster. Ob die Anzahl/das Gesamtvolumen durch evtl. bereits hochgeladene Anhänge und die neu hinzukommenden Dateien die mögliche Kapazität der Nachricht überschreiten würde, kann in diesem Fenster abgelesen werden.
Bei Überschreitung der zulässigen Mengen wird eine Warnmeldung ausgegeben.
Rz. 414
Abb. 19: Start Anhang hochladen
Rz. 415
Alle Dateien können beim Hochladen eine zusätzliche "Anhangs-Bezeichnung" erhalten. Wenn mehrere Anhänge gleichzeitig hochgeladen werden, erhalten alle Anhänge dieselbe Bezeichnung. Hiermit kann durch die entsprechende Namensvergabe ein zusätzliches Zuordnungskriterium der hochzuladenden Dateien erzeugt werden. Diese "Anhangs-Bezeichnung" soll in einer späteren Ausbaustufe des beA editierbar sein.
Rz. 416
Zum Hochladen der Anhänge muss auch immer ein "Typ des Anhangs" (1) bestimmt werden. Es stehen die Anhangs-Typen "Anlage" und "Schriftsatz" zur Verfügung (standardmäßig ist "Anlage" vorgewählt). Wird der Anhang als Schriftsatz hochgeladen, so wechselt der zuvor normal und auswählbar dargestellte "Senden"-Button in eine nicht auswählbare, ausgegraute Darstellung. Dies dient der Sicherheit im Umgang mit den Nachrichten, die bestimmende Schriftsätze enthalten. Es soll vermieden werden, dass ein Schriftsatz durch einen Mitarbeiter ohne qeS, also "nicht unterschrieben" versendet werden kann. Erst wenn der als "Schriftsatz" deklarierte Anhang mit einer qeS durch den Anwalt signiert wurde, ist der "Senden"-Button wieder aktiv und der Mitarbeiter kann die Nachricht versenden. Wie die Einstellungen diesbezüglich im beA ab 1.1.2018 sein werden, können wir heute nicht mit Gewissheit sagen.
Abb. 20: Anhänge beim Hochladen deklarieren