Kurzbeschreibung
Muster aus: 1384
Muster 2: Klageerwiderung wegen Versicherungsleistung (Vollkaskoversicherung)
An das
Landgericht Köln
24. Zivilkammer
50922 Köln
Aktenzeichen: 24 O 512/14
– Abschriften für Gegner anbei –
In Sachen
Media-Bild ./. Clementia Versicherungs-AG
bestellen wir uns zu Prozessbevollmächtigten der Beklagten:
Antrag: Die Klage wird abgewiesen.
Gründe:
Die geltend gemachten Ansprüche werden dem Grunde und der Höhe nach bestritten. Der Geschäftsführer der Klägerin hat den Verkehrsunfall vom 12.3.2014 durch einen Rotlichtverstoß (§ 37 Abs. 2 Nr. 7 StVO) grob fahrlässig verschuldet, so dass die Beklagte gemäß § 81 VVG berechtigt ist, ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Geschäftsführers der Klägerin entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
1. |
Die Angaben in der Klageschrift zum Vertragsverhältnis und zur Selbstbeteiligung sind zutreffend. |
2. |
Entgegen dem insoweit als unrichtig bestrittenen Sachvortrag in der Klageschrift ist jedoch von folgendem Unfallhergang auszugehen: Der nachbenannte Zeuge Heinrich Schneider befuhr mit seinem Pkw Golf die Universitätsstraße in Richtung Luxemburger Straße, die er überqueren wollte. Da die Verkehrssignalanlage Luxemburger Straße/Universitätsstraße Grünlicht zeigte, fuhr er mit mehreren Fahrzeugen in den Kreuzungsbereich hinein. Er befand sich bereits mitten auf der Kreuzung, als sich der Geschäftsführer der Klägerin auf der Luxemburger Straße mit hoher Geschwindigkeit näherte und in die Kreuzung einfuhr, obgleich die Verkehrssignalanlage für ihn Rotlicht anzeigte. |
Beweis für alles Vorstehende:
1. |
Beiziehung und Verwertung zu Beweiszwecken der Ermittlungsakte der Staatsanwaltschaft Köln, Aktenzeichen: 95 Js 412/14. |
2. |
Zeugnis Heinrich Schneider, Bachemer Straße 6, 56179 Köln Gegenüber der herbeigerufenen Polizei hat der Geschäftsführer der Klägerin ausgesagt, dass er durch tief stehende Mittagssonne geblendet gewesen sei, so dass er nicht habe erkennen können, ob die Verkehrssignalanlage für ihn Rotlicht anzeigte.
Beweis: |
1. |
Wie vor. |
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2. |
Zeugnis des Polizeibeamten Hans Petermann, zu laden beim Polizeipräsidenten Köln. |
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3. |
In rechtlicher Hinsicht ist davon auszugehen, dass der Geschäftsführer der Klägerin den Verkehrsunfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht und verschuldet hat, so dass die Beklagte gemäß § 81 VVG berechtigt ist, ihre Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Geschäftsführers der Klägerin entsprechenden Verhältnis zu kürzen. Ein Rotlichtverstoß ist eine besonders schwerwiegende Sorgfaltspflichtverletzung, so dass eine höhere Quote als 50 % nicht in betracht kommt.
a) |
Grob fahrlässig handelt, welche schon einfachste, ganz naheliegende Überlegungen nicht anstellt und in ungewöhnlich hohem Maße dasjenige unbeachtet lässt, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen (Palandt/Heinrichs, § 277 BGB Rn 5 m.w.N.; BGH NJW-RR 2002, 1108). |
b) |
Ein Kraftfahrer, der eine Verkehrssignalanlage bei Rotlicht überfährt, handelt in der Regel grob fahrlässig (BGH r+s 2003, 144 = DAR 2003, 217; OLG Frankfurt VersR 2003, 319; OLG Köln SP 2003, 102; OLG Rostock zfs 2003, 256; OLG Nürnberg r+s 2003, 498). |
c) |
Der Geschäftsführer der Klägerin hat auch in subjektiver Hinsicht grob fahrlässig gehandelt. Wenn seine Einlassung zutreffend wäre, dass er durch Sonneneinstrahlung geblendet wurde, handelte er erst recht unverantwortlich, als er in den Kreuzungsbereich einfuhr, obgleich er nicht wahrnehmen konnte, was die Verkehrssignalanlage anzeigte. |
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4. |
Obgleich somit die Klage bereits dem Grunde nach ungerechtfertigt ist, wird rein vorsorglich die geltend gemachte Schadenhöhe bestritten.
a) |
Die Klägerin ist vorsteuerabzugsberechtigt, so dass sie allenfalls die Nettobeträge verlangen könnte. Zu berücksichtigen ist weiterhin, dass die Klägerin den Kauf eines Ersatzfahrzeuges durch ein mehrwertsteuerpflichtiges Geschäft bislang nicht nachgewiesen hat. |
b) |
Die Klägerin hat das beschädigte Fahrzeug zum Preis von 25.000 EUR an den Gebrauchtwagenhändler Peter Althoff veräußert. |
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Beweis: Zeugnis des Gebrauchtwagenhändlers Peter Althoff, Hansaring 15, 50678 Köln
Den Mehrerlös in Höhe von 10.000 EUR gegenüber dem Sachverständigengutachten muss der Kläger sich anrechnen lassen.
(Unterschrift Rechtsanwalt)