Normenkette
GWB §§ 1, 38 Nr. 1, § 38 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 4-5, § 44 Abs. 1 Nr. 1 lit. d, § 48 Abs. 2, § 81 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 S. 1, Abs. 4 S. 2, Abs. 7; OWiG § 4 Abs. 3, § 17 Abs. 3, §§ 30, 30 Abs. 1, 1 Nrn. 1, 4, Abs. 2, 2 S. 2, Abs. 4, 4 S. 1, § 33 Abs. 1 S. 2, §§ 47, 77 a Abs. 1, 4, § 77 b Abs. 1, § 78 Abs. 1; StPO § 136a; StPO § 136a Abs. 1; BGB § 116 S. 1
Tenor
Gegen die Nebenbetroffenen B... GmbH, X... GmbH & Co. KG, E... GmbH & Co. KG, T... GmbH und T... GmbH & Co. KG werden wegen Hinwegsetzens über die Unwirksamkeit eines Vertrages, der geeignet war, die Erzeugung oder die Marktverhältnisse für den Verkehr mit Waren durch Beschränkung des Wettbewerbs zu beeinflussen und wegen Zuwiderhandlung gegen das Verbot von Vereinbarungen zwischen miteinander in Wettbewerb stehenden Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, begangen
- durch den Geschäftsführer G., den Prokuristen B. und den Handlungsbevollmächtigten F. der Nebenbetroffenen B... GmbH im Marktraum entlang der Bundesautobahn A 4 in Thüringen,
- durch den damaligen Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin der Nebenbetroffenen X... GmbH & Co. KG, H. , in den Markträumen Halle/Leipzig und entlang der Bundesautobahn A 4 in Thüringen,
- durch den damaligen Geschäftsführer der E... GmbH Coswig, B., im Marktraum Halle,
- durch den Geschäftsführer der T... GmbH und der persönlich haftenden Gesellschafterin der T... GmbH & Co. KG, G., im Marktraum Ludwigshafen/Mannheim,
wodurch Pflichten verletzt worden sind, die die Nebenbetroffenen trafen, folgende Geldbußen festgesetzt:
- gegen die B... GmbH in Höhe von 100.000 € (Thüringen A 4),
- gegen die X... GmbH & Co. KG in Höhe von 100.000 € (Halle/Leipzig), von 50.000 € (Thüringen A 4),
- gegen die E... GmbH & Co. KG in Höhe von 100.000 € (Halle),
- gegen die T... GmbH in Höhe von 30.000 € (Ludwigshafen/Mannheim),
- gegen die T... GmbH & Co. KG in Höhe von 70.000 € (Ludwigshafen/Mannheim).
Im übrigen wird die Nebenbetroffene B... GmbH freigesprochen (wegen des Vorwurfs von Quotenabsprachen im Marktraum München) und wird das Verfahren eingestellt (wegen des Vorwurfs von Quotenabsprachen im Marktraum Halle/Leipzig).
Das Verfahren gegen die Nebenbetroffene P... GmbH & Co. KG Leipzig (wegen des Verdachts von Quotenabsprachen im Marktraum Leipzig) wird eingestellt.
Von den Kosten und Auslagen des Verfahrens haben zu tragen:
- die B... GmbH: 7 %,
- die X... GmbH & Co. KG: 10 %,
- die E... GmbH & Co. KG: 7 %,
- die T... GmbH: 3 %,
- die T... GmbH & Co. KG: 7 %.
Im übrigen trägt diese die Staatskasse.
Die notwendigen Auslagen der Nebenbetroffenen sind wie folgt von der Staatskasse zu tragen:
- die der B... GmbH zu 85 %,
- die der P... GmbH & Co. KG Leipzig in voller Höhe.
Im übrigen tragen die Nebenbetroffenen ihre Auslagen selbst.
Angewendete Vorschriften: §§ 1, 38 Abs. 1 Nr. 1 GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Februar 1990, §§ 1, 81 Abs. 1 Nr. 1 GWB in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. August 1998, § 30 Abs. 1 Nr. 1, 4 OWiG.
Gründe
Von einer schriftlichen Begründung des Urteils wird im Hinblick auf die Nebenbetroffenen B... GmbH, P... GmbH & Co. KG Leipzig und X... GmbH & Co. KG gem. § 77 b Abs. 1 OWiG abgesehen.
A.
I.
1. Die Nebenbetroffene E... GmbH & Co. KG mit Sitz in Duisburg verwaltet und kontrolliert als Holdinggesellschaft die Aktivitäten von Beteiligungs- und Tochtergesellschaften, die in den Geschäftsfeldern Transportbeton, Baustofftechnik und Beton-Fertigteile tätig sind. In den Jahren von 2001 bis 2005 erzielte sie Umsatzerlöse zwischen ... und ... Mio €.
Sie ist die Rechtsnachfolgerin der E... GmbH mit Sitz in Coswig, die in sechs Transportbetonwerken in Sachsen und Sachsen-Anhalt zwischen 1992 und 2003 Transportbeton herstellte. Bis Ende des Jahres 2002 war die Nebenbetroffene zu 50 % an der E... GmbH beteiligt, danach zu 100 %. Geschäftsführer der E... GmbH Coswig war seit 1992 der Zeuge B.
Die von der E... GmbH betriebenen Werke befanden sich in Coswig, Liebersee, Eilenburg, Bitterfeld, Halle und Leuna. Der Transportbetonausstoß der Anlagen belief sich auf rund 62.000 cm im Jahr 2001 und 72.300 cbm im Jahr 2002. Im Jahr 2001 erzielte die Gesellschaft einen Umsatzerlös in Höhe von ... Mio. €. Das Werk in Halle wurde als stationäres Werk auf einem Pachtgrundstück von einem festangestellten Turmführer und bei entsprechendem Bedarf von weiteren Gelegenheitskräften betrieben. In den Jahren zwischen 1997 und 2000 wurden dort jährlich rund 25.000 cbm Transportbeton produziert. Nachdem die Menge 2001 auf 12.700 cbm Transportbeton gefallen war, wurde das Werk wegen geschäftlicher Erfolglosigkeit im März 2002 geschlossen, der Turmführer entlassen und der laufende Pachtvertrag für das Betriebsgrundstück gekündigt. Die Bearbeitung des Marktraums Halle wurde ersatzlos eingestellt. Auch das Werk in Leuna wurde im März 2002 stillgelegt. Bis März 2002 belief sich der Umsatzerlös auf ... Mio. €.
Das verbleibende operative Geschäft der E... GmbH wurde ...