Entscheidungsstichwort (Thema)
Wohnungserbbaurechtsanlage. rückständige Zahlungen für die Jahre 1987 und 1988
Verfahrensgang
LG Bielefeld (Beschluss vom 09.05.1989; Aktenzeichen 23 T 47/88) |
AG Bielefeld (Aktenzeichen 3 II (WEG) 36/88) |
Tenor
Die sofortige weitere Beschwerde wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens trägt der Beteiligte zu 2): außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Der Wert wird für das Rechtsbeschwerdeverfahren auf 6.100 DM festgesetzt.
Gründe
Der Beteiligte zu 2) ist im Grundbuch von … Blatt … unter lfd. Nr. … der I. Abteilung als Eigentümer des seit dem 19. Oktober 1983 unter lfd. Nr. … des Bestandsverzeichnisses geführten Grundstücks (Gemarkung …, Flur …, Flurstück …) eingetragen. Zuvor, d.h. seit dem 14. Februar 1980, war dieses Grundstück in diesem Blatt unter lfd. Nr. … des Bestandsverzeichnisses eingetragen (Flur … Flurstücke … und …). Entstanden war es durch Vereinigung der in diesem Blatt vorher unter lfd. Nr. … und … des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstücke (Flur …, Flurstücke … bzw. …). Das damalige Grundstück lfd. Nr. … (Flurstück …), eingetragen am 22. Mai 1979, war entstanden durch Teilung des seit dem 6. Oktober 1978 in diesem Blatt unter lfd. Nr. … des Bestandsverzeichnisses eingetragenen Grundstücks (Flur …, Flurstück …).
Am 9. November 1978 hat der Beteiligte zu 2) zur Urkunde des Notars … in … [U.R. Nr. 260/1978; Bl. … der Grundakten zum Wohnungserbbaugrundbuch von … Blatt …] mit der … in …, vertreten durch die …-Beteiligungsgesellschaft … in … als alleinvertretungsberechtigter Gesellschafterin, diese vertreten durch ihren Geschäftsführer, Herrn …, einen „Erbbaurechtsvertrag” geschlossen. Dieser Vertrag, dem als Anlage die Kopien eines Ausschnitts des Bebauungsplans Nr. 3/56 der Stadt … beigefügt wurde, enthält u.a. die folgenden Bestimmungen:
§ 1 Belastetes Grundstück …
(1) Der [Beteiligte zu 2)] … ist Eigentümer des im Grundbuch von … Blatt … verzeichneten Grundbesitzes. Er bestellt der … Firma … hiermit ein Erbbaurecht an den Flurstücken Gemarkung … [richtig: … Flur … Flurstück …, Flurstück …] …
§ 3 Errichtung des Bauwerkes
(1) Der Erbbauberechtigte ist berechtigt und verpflichtet, auf den Erbbaugrundstücken nach seinen Plänen unter Berücksichtigung der baubehördlichen Vorschriften mehrere Wohnzwecken dienende Gebäude in der Bauweise zu errichten und zu unterhalten, wie es nach den Festsetzungen des betreffenden Bebauungsplanes vorgesehen ist. …
§ 7 Heimfall
Der Grundstückseigentümer kann die Übertragung des Erbbaurechts an sich oder an einen von ihm zu benennenden Dritten (Heimfall) verlangen, wenn
a) über das Vermögen des Erbbauberechtigten der Konkurs … angeordnet worden ist …
§ 16 Aufteilung in Wohnungserbbaurechte
(1) Das in diesem Vertrag bestellte Erbbaurecht soll künftig in eine solche Anzahl von Wohnungserbbaurechten mit entsprechenden Miterbbaurechtsanteilen geteilt werden, wie auf der Gesamterbbaurechtsfläche einzelne Wohneinheiten entstehen. Der Erbbauberechtigte hat das Recht, das mit diesem Vertrag bestellte Erbbaurecht in beliebig viele Wohnungserbbaurechte … aufzuteilen. Für die einzelnen Wohnungserbbaurechte gelten alsdann ebenfalls die Bedingungen dieses Vertrages.
(2) Der Erbbauberechtigte ist außerdem berechtigt, die zu bildenden Wohnungserbbaurechte zuzüglich Miterbbaurechtsanteile an von ihm zu benennende Interessenten zu veräußern mit der Maßgabe, daß die Erwerber mit allen Rechten und Pflichten in den Erbbaurechtsvertrag einzutreten haben. …
§ 21 Grundbuchanträge
Die Vertragsparteien sind sich über die Bestellung des in diesem Vertrag bezeichneten Erbbaurechts hinsichtlich des im § 1 bezeichneten Grundstückes einig. …
§ 23 Zustimmung des Ehegatten
Die [miterschienene] Ehefrau des [Beteiligten zu 2)] stimmt den vorstehenden Erklärungen in allen Punkten zu.
Eingetragen worden ist das Erbbaurecht für die … in Blatt … unter lfd. Nr. … der 2. Abteilung, unter Anlegung des Erbbaugrundbuchs von … Blatt …, am 27. Juli 1979.
Am 11. September 1979 hat die Erbbauberechtigte durch Herrn … eine Teilungserklärung u.a. des folgenden Inhalts abgegeben [Blatt …] der Grundakten zum Wohnungserbbaugrundbuch von … Blatt … Unterschriftsbeglaubigung U.R. Nr. 369/1979 des Notars …
§ 1
[Abs. 5] Die Teilung … wird wie folgt vorgenommen: [Wohnung lfd. Nr. … bis Wohnung lfd. Nr. …].
§ 13 Zahlungspflicht des Wohnungserbbauberechtigten
[Abs. 1] Jeder Wohnungserbbauberechtigte ist verpflichtet, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Beiträge zur Deckung der laufenden Bewirtschaftungskosten zu leisten: …
[Abs. 2] Auf die laufenden Geldleistungen hat der Wohnungserbbauberechtigte angemessene monatliche Abschlagszahlungen zu leisten. Die Höhe der Abschlagszahlung wird vom Verwalter aufgrund des Wirtschaftsplanes festgesetzt. Die Abschlagszahlungen sind im voraus, spätestens jedoch am 15. eines jeden Monats, kostenfrei an den Verwalter zu leisten.
§ 15 Eigentümerversammlung
[Abs. 5] … Ist die Versammlung … nicht beschlußfähig, so hat der V...