Kurzbeschreibung
Muster eines Antrags eines Lebenspartners auf Unterhalt gemäß § 16 LPartG als Folgesache Nachpartnerschaftlicher Unterhalt im Wege des Stufenantrags. Seit 1.1.2022 besteht für Rechtsanwälte eine aktive Nutzungspflicht des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten über das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA).
Antrag auf Unterhalt gemäß § 16 LPartG
An das
Amtsgericht …
– Familiengericht –
per beA
Folgesachenantrag Nachpartnerschaftlicher Unterhalt |
des Herrn …
… (Anschrift)
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin …
Herrn …
… (Anschrift)
Verfahrensbevollmächtigte/r: Rechtsanwalt/Rechtsanwältin …
wird namens und in Vollmacht des Antragstellers die Folgesache Nachpartnerschaftlicher Unterhalt in der Lebenspartnerschaftsaufhebungssache zum Aktenzeichen … anhängig gemacht.
Es wird beantragt,
dem Antragsteller für den nachfolgenden Antrag Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung seiner Verfahrensbevollmächtigten zu bewilligen.
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, dem Antragsteller Auskunft zu erteilen durch Vorlage einer systematischen Aufstellung über
- sein Vermögen am …,
- seine sämtlichen Brutto- und Nettoeinkünfte einschließlich aller Nebeneinkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit sowie aus anderer Herkunft in der Zeit vom … bis …
- seine sämtlichen Einnahmen und Aufwendungen aus selbstständiger Arbeit, aus Kapitalvermögen, aus Vermietung und Verpachtung in der Zeit vom … bis …
Dem Antragsgegner wird aufgegeben, die Auskunft zu belegen
- durch Vorlage seiner Lohnabrechnungen für die Monate … sowie etwaiger Bescheide über im vorgenannten Zeitraum bezogenes Kranken- und Arbeitslosengeld;
- durch Vorlage der Einkommensteuererklärungen sowie der etwaigen Bilanzen nebst den Gewinn- und Verlustrechnungen bzw. der etwaigen Einnahmenüberschussrechnungen für die Jahre … sowie der Einkommensteuerbescheide für die Jahre …
- Dem Antragsgegner wird aufgegeben, ggf. zu Protokoll des Amtsgerichts seines Aufenthaltsortes an Eides Statt zu versichern, dass er die Auskunft über sein Vermögen und seine Einkünfte nach bestem Wissen so vollständig abgegeben habe, als er dazu imstande sei.
- Dem Antragsgegner wird aufgegeben, an die Antragstellerin ab Rechtskraft des Aufhebungsbeschlusses einen nach Erfüllung der Auskunftsverpflichtung noch zu beziffernden Unterhalt zu zahlen.
Begründung:
Mit dem vorliegenden Antrag macht der Antragsteller im laufenden Aufhebungsverfahren gegen den Antragsgegner einen Anspruch auf nachpartnerschaftlichen Unterhalt nach § 16 PartG geltend. Der Antragsgegner hat sich trotz Aufforderung durch den Antragsteller vom … nicht bereit erklärt, einen Unterhaltstitel betreffend den nachpartnerschaftlichen Unterhalt zu errichten.
Am … haben die Beteiligten gemäß § 1 LPartG eine Lebenspartnerschaft begründet. Sie leben seit dem … getrennt. Während der Lebenspartnerschaft hatten die Beteiligten eine Aufteilung dahingehend vereinbart, dass der Antragsgegner durch seine berufliche Tätigkeit als … den Lebensunterhalt für beide Partner verdient hat, während der Antragsteller den Haushalt geführt hat.
Aus diesem Grund hat der Antragsteller kein Vermögen und keine Einkünfte. Dazu kommt, dass der Antragsteller … Jahre alt ist. Er hat zwar den Beruf eines … erlernt, diesen jedoch aus gesundheitlichen Gründen seit dem … nicht mehr ausgeübt.
Seit dem … ist der Antragsteller arbeitsunfähig krank und leidet an …
Beweis: anliegendes Attest des behandelnden Arztes …
Der Antragsteller ist demnach als erwerbsunfähig anzusehen.
Beweis: ein vom Gericht zu bestellendes ärztliches Sachverständigengutachten
Dagegen hat der als … bei dem Unternehmen … beschäftigte Antragsgegner bereits während der Dauer der Lebenspartnerschaft ein monatliches Nettoeinkommen in Höhe von … EUR.
Seine gegenwärtigen Einkommens- und Vermögensverhältnisse sind dem Antragsteller nicht bekannt. Der Antragsgegner wurde bereits unter dem … aufgefordert, zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs über seine Einkünfte und Vermögen Auskunft zu erteilen. Somit hat der Antragsgegner diese Auskunftsstufenklage veranlasst, mit dem gemäß dem Antrag zu 1. zunächst Auskunft nach § 16 Abs. 2 Satz 2 LPartG, §§ 1580, 1605 BGB verlangt wird.
Der Antrag zu 2. wird für den Fall gestellt, dass Grund zu der Annahme besteht, dass der Antragsgegner die Auskunft nicht mit der erforderlichen Sorgfalt erteilt hat (§ 16 Abs. 2 Satz 2 LPartG, §§ 1580, 1605 Abs. 1 Satz 3, 260, 261 BGB).
Nach Erteilung der Auskunft wird der Antragsteller seinen Anspruch auf Nachpartnerschaftlichen Unterhalt beziffern.
Zum Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe wird auf die bereits zum Hauptverfahren Aufhebung der Lebenspartnerschaft eingereichten Unterlagen verwiesen. Die Einkommensverhältnisse sind unverändert.
(elektronisch signiert)
...
gez. Rechtsanwalt/Rechtsanwältin