Das Europäische Parlament hat Ende Mai in Straßburg die Überarbeitung der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern gebilligt. Damit kann der von der EU-Kommission erarbeitete Vorschlag für gleiches Entgelt für gleiche Arbeit am gleichen Ort und mehr Rechtssicherheit für entsandte Arbeitnehmer und für Arbeitgeber nun europaweit gültig werden.
Ziel der Novelle sind gerechte Entlohnungs- und gleiche Wettbewerbsbedingungen für entsendende wie lokale Unternehmen im Aufnahmeland. Die Hauptpunkte der Reform sind:
- Alle Regeln des Gastmitgliedstaates für die Entlohnung, die gesetzlich oder in bestimmten Tarifverträgen festgelegt sind, gelten auch für entsandte Arbeitnehmer.
- Der Arbeitgeber muss für Reise-, Verpflegungs- und Unterbringungskosten aufkommen (statt Abzug vom Lohn der Arbeitnehmer).
- Die maximale Entsendungsdauer wurde auf 12 Monate festgelegt, wobei dieser Zeitraum um sechs Monate verlängert werden kann. Danach kommen alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes zur Anwendung.
- Leiharbeitsunternehmen müssen ihren entsandten Arbeitnehmern die gleichen Bedingungen garantieren wie sie für Leiharbeitnehmer im Mitgliedstaat, in dem die Arbeit erbracht wird, gelten.
- Die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Betrug wird verstärkt.
Bedeutung hat die Richtlinie für zahlreiche Arbeitnehmer in der EU. Jedes Jahr werden über 2 Mio. Arbeitnehmer von ihrem Arbeitgeber in ein anderes EU-Land entsandt. Deutschland belegt dabei europaweit Platz 2: über 260.000 Arbeitnehmer wurden 2016 von ihrem Arbeitgeber in ein anderes europäisches Land geschickt. Umgekehrt wurden die meisten Arbeitnehmer aus anderen EU-Ländern zur Arbeit nach Deutschland entsandt: 440.000 im Jahr 2016.
Marianne Thyssen, die für Beschäftigung, Soziales, Qualifikationen und Arbeitskräftemobilität zuständige EU-Kommissarin, erklärte nach der Zustimmung des EU-Parlaments: "Die politische Einigung stellt eine wesentliche Verbesserung gegenüber den Vorschriften der Richtlinie von 1996 sowohl für entsandte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen als auch für Unternehmen dar. Im Mittelpunkt steht der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche Arbeit am selben Ort. Ich bin überzeugt, dass wir mit dieser überarbeiteten Richtlinie gemeinsam einen wichtigen Beitrag zur Wahrung der Fairness im Binnenmarkt leisten."
[Quelle: EU-Kommission]