„Mit Recht nachhaltig” war das diesjährige Thema des DAT in Wiesbaden, der vom 12. bis 16.6.2023 virtuell und in Präsenz in Wiesbaden stattfand. Edith Kindermann, Präsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV), stellte in ihrer Eröffnungsrede die Rolle des Rechts in Sachen Nachhaltigkeit klar – und plädierte zugleich für eine Anpassung der gesetzlichen Vergütung für die Anwaltschaft. Bundesjustizminister Marco Buschmann betonte die Wichtigkeit der anwaltlichen Unabhängigkeit, auch in wirtschaftlicher Hinsicht. Er teilte die Kritik des DAV an der Chatkontrolle. Katarina Barley, Vizepräsidentin des Europäischen Parlaments, beleuchtete die Resilienz des Rechtsstaats – und mahnte den vereinten Einsatz für gemeinsame Werte an. Die DAV-Hauptgeschäftsführerin Dr. Sylvia Ruge mahnte, zentraler Bestandteil der Nachhaltigkeits-Debatte sei der notwendige Digitalisierungsschub in der Justiz. Gerichtliche Druckstraßen für Schriftsätze, die die Anwaltschaft digital einreichen müsse, verschwendeten Zeit, Energie und Ressourcen. „Die digitale Transformation der Arbeitsabläufe bei Gericht darf nicht bis zum 1.1.2026 – wenn die E-Akte für die Justiz zwingend wird – ausgesessen werden”. Die Anwaltschaft sei mit dem beA in Vorleistung gegangen.
Der Deutsche Anwaltverein gründete zudem eine neue Arbeitsgemeinschaft „Betreuungsrecht”: Diese wird sich künftig sowohl mit dem Betreuungs- als auch mit dem Vorsorgerecht befassen. In den geschäftsführenden Ausschuss der AG wurden die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte Markus Trude (Köln), Dr. Dietmar Kurze (Berlin), Dr. Gudrun Döring-Striening (Essen), Monica Manon Sandhas (Hannover), Peter Issel (Köln), Verena Neumann, LL.M. (Heidelberg), Larissa Klünder (Limburg) und Susanne Weber-Käßer (Mannheim) gewählt.
Schließlich wurden verschiedene Auszeichnungen an die Anwaltschaft verliehen: Mit der höchsten Auszeichnung der deutschen Anwaltschaft, der Hans-Dahs-Plakette, wurde die Münsteraner Rechtsanwältin Mechtild Düsing bedacht. Die Anwältin hatte sich in 50 Jahren Tätigkeit nicht nur durch ihre bemerkenswerten Erfolge vor dem Bundesverfassungsgericht und dem Europäischen Gerichtshof einen Namen gemacht, sondern ihre Expertise auch über 21 Jahre in den Verfassungsrechtsausschuss des DAV eingebracht. Drei weitere Anwälte und Anwältinnen durften das Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft in Empfang nehmen: DAV-Präsidentin Edith Kindermann überreichte die Ehrenzeichen, welche einen besonderen Verdienst um die Anwaltschaft belohnen sollen, an Prof. Dr. Hermann Plagemann, Günter Schmaler und Christine Theobald-Frick.
[Quelle: Red.]