Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hält an dem Termin 3.9.2018 für die Wiederinbetriebnahme der besonderen elektronischen Anwaltspostfächer (beA) fest, obwohl bis dahin nicht alle festgestellten Mängel beseitigt werden können. Das haben die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechtsanwaltskammern am 8.8.2018 in Abänderung ihres früheren Beschlusses v. 27.6.2018 (vgl. dazu ZAP Anwaltsmagazin 13/2018, S. 648 f.) beschlossen. Fehler sollen anschließend im laufenden Betrieb des beA behoben werden.
Ende Juli war bekannt geworden, dass eine Schwachstelle, die den Zugriff auf sämtliche über das beA versandte Nachrichten möglich machen soll, nicht bis zum 3. September behoben werden kann. Hintergrund ist, das ein neu zu implementierendes Verfahren, mit dem die zur Verschlüsselung erforderliche Mindestlänge von Nachrichten oder die erforderliche Länge von Datenblöcken erreicht wird (OAEP-Verfahren), nicht so rechtzeitig eingeführt werden kann, dass die justizinterne Frist von sechs bis acht Wochen zum Testen der neuen EGVP-Version vor der verpflichtenden Inbetriebnahme einzuhalten ist.
Die Kammerpräsidentinnen und -präsidenten übergingen mit ihrem Beschluss, am Starttermin festzuhalten, auch eine Forderung des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Dieser hatte zuvor in einer Initiativstellungnahme, die u.a. auch an den Deutschen Bundestag und die Bundesministerien des Inneren und der Justiz adressiert war, die Einhaltung des Grundsatzes "Sicherheit vor Schnelligkeit" angemahnt.
Nach Einschätzung der Gutachter, so teilt der DAV in seiner Stellungnahme mit, sei die Ausnutzbarkeit des Fehlers zwar niedrig, allerdings sei – weil potenziell alle im beA gespeicherte Nachrichten betroffen sind – die Bedrohung der Vertraulichkeit als hoch zu bewerten. Der Verein fordert daher, die Implementierung des endgültigen OAEP-Verfahrens sowohl beim beA als auch mit Blick auf den Abschluss der justizseitigen Tests abzuwarten.
Eine weitere kurze Verschiebung des Neustarts der Anwaltspostfächer brächte weder die Justiz noch die BRAK in Erklärungsnot. Demgegenüber berge eine Umstellung des OAEP-Verfahrens im laufenden Betrieb nach Abschluss der Testphase das Risiko, dass es zu Fehlern und vorübergehenden Ausfällen beim Postfachsystem komme. Dies könne zu einem weiteren Vertrauensverlust in die Systeme des elektronischen Rechtsverkehrs führen.
Unterdessen hat die BRAK entgegen anderslautender Presseberichten klargestellt, dass sie sich gegenüber dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz weiterhin für eine vierwöchige Testphase nach der geplanten Wiederinbetriebnahme des beA einsetzt. Bislang, so die BRAK, habe das Ministerium aber noch nicht auf diese Bitte reagiert.
[Quellen: DAV/BRAK]