Diskussion um Weisungsrecht des Bundesjustizministers
Die Frage, ob das Bundesjustizministerium in aktuellen Ermittlungen ein Weisungsrecht gegenüber dem Generalbundesanwalt hat, hat zu einer Debatte unter Juristen geführt. Während der Deutsche Richterbund das Eingreifen des Bundesjustizministers in die Ermittlungen der Generalbundesanwaltschaft gegen die Blogger der Webseite "netzpolitik.org " scharf kritisiert hat, sehen andere – wie etwa der Deutsche Anwaltverein – hier kein Problem.
Anfang August hatte sich der Richterbund dahingehend geäußert, es sei nicht hinnehmbar, dass der Bundesjustizminister direkt in der Sache Einfluss genommen habe, nur weil ihm ein mögliches Ergebnis der Ermittlungen politisch nicht opportun erschien. Der Generalbundesanwalt führe seine Ermittlungen wie jeder Staatsanwalt streng nach den Vorgaben der StPO, betonte der Richterbund-Vorsitzende Christoph Frank, der selbst Oberstaatsanwalt ist. Bisher, so Frank, hätten die Bundesjustizminister respektiert, dass ihre Weisungen einer sachgerechten Erfüllung der Aufgaben der Staatsanwaltschaft nicht entgegenstehen dürfen. Justizminister Heiko Maas habe diese Linie nun aber offensichtlich verlassen. Hier solle ein umstrittenes Ermittlungsverfahren allem Anschein nach unterbunden werden, weil der Bundesjustizminister politischen Flurschaden in Berlin befürchte, kritisierte Frank. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft werde so öffentlich diskreditiert und das Vertrauen in eine objektive Strafverfolgung beschädigt.
Gegenteilig hat sich demgegenüber der Deutsche Anwaltverein geäußert. Er weist darauf hin, dass die Staatsanwaltschaften zur Exekutive und nicht zur rechtsprechenden Gewalt gehören. Die Exekutive bedürfe allerdings der parlamentarischen Kontrolle. Dies geschehe mittelbar durch die Verantwortlichkeit der jeweiligen Justizminister. Sollten die Staatsanwaltschaften nicht mehr dem Weisungsrecht unterliegen, gäbe es auf der einen Seite einen Machtzuwachs bei gleichzeitigem, nicht zu akzeptierendem Kontrollverlust. Der DAV warnt insoweit vor einer "Demokratielücke".
Während die Beobachter derart das Weisungsrecht des Justizministers diskutieren, bestreitet dieser, überhaupt eine Weisung erteilt zu haben. Bei einer Anhörung im Rechtsausschuss des Bundestags am 19. August sagte er aus, dass sowohl das Zurückziehen des externen Gutachtens, in der die Frage einer möglichen Verletzung von Staatsgeheimnissen untersucht wird, als auch die Einstellung der Ermittlungen in gegenseitigem Einvernehmen mit Generalbundesanwalt Range geschehen seien – was letzterer allerdings, ebenfalls im Ausschuss anwesend, vehement bestritt.
Unterdessen hat die Thüringer AfD-Fraktion Strafanzeige gegen Justizminister Maas wegen Strafvereitelung gestellt und der Deutsche Richterbund fordert in einer Pressemitteilung, den Generalbundesanwalt durch eine Gesetzesänderung von Weisungen frei zu stellen. Zugleich mahnt der Deutsche Anwaltverein an, den sog. Publizistischen Landesverrat, also die Verwirklichung des Tatbestandes der öffentlichen Bekanntmachung von Staatsgeheimnissen durch Presseorgane, endlich aus dem StGB zu streichen. Die vielen juristischen Fragen, die die Ermittlungen gegen "netzpolitik.org " ausgelöst haben, dürften die Öffentlichkeit also noch eine Weile beschäftigen (vgl. zum Thema auch die Kolumne von Pasker "Maas(los)", in diesem Heft).
[Red.]
Bundeskabinett beschließt Zweites Pflegestärkungsgesetz
Bereits seit dem 1. Januar 2015 ist das Erste Pflegestärkungsgesetz in Kraft. Mit ihm wurden die Leistungen für Pflegebedürftige um 4 % angehoben, etwa in der ambulanten Pflege für Pflegestufe 1 von 450 auf 468 EUR und in Pflegestufe 3 von 1.550 auf 1.612 EUR. Daneben wurde die Kombinierbarkeit verschiedener Leistungen wie Tages- und Nacht-, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege verbessert. Zudem wurde in der stationären Pflege der Schlüssel für Betreuungskräfte von 1:24 auf 1:20 verbessert. Zur Finanzierung dieser Verbesserungen war der Beitragssatz zur Pflegeversicherung bereits um 0,3 Prozentpunkte angehoben worden.
Nun will die Bundesregierung mit einem Zweiten Pflegestärkungsgesetz die Situation von Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen weiter verbessern. Sie verabschiedete Mitte August den Gesetzentwurf, mit dem ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt wird. Die Einstufung erfolgt nicht mehr wie bisher in drei Pflegestufen, sondern in fünf Pflegegraden. Damit einher geht ein neues Begutachtungssystem, das sog. Neue Begutachtungsassessment (NBA). Maßgeblich dafür, wie pflegebedürftig jemand ist, wird künftig der Grad der Selbständigkeit sein. Gegenüber dem jetzigen Beurteilungsverfahren wird stärker geschaut, ob Menschen kognitiv oder psychisch beeinträchtigt sind, etwa durch eine Demenz.
Wer in einem Pflegeheim lebt, erhält einen Rechtsanspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung. Außerdem wird der pflegebedingte Eigenanteil für die Pflegegrade 2 bis 5 in jeder Einrichtung einheitlich festgelegt. Die Betroffenen und ihre Angehörigen sollen nicht mehr befürchten müssen, dass auch der Eigenanteil steigt, wenn der Pflegebedarf steigt.
Alle Pflegebedürftige...