Der bisherige Vizepräsident des Bundesverwaltungsgerichts, Prof. Dr. Andreas Korbmacher, ist Anfang September zum Präsidenten des Gerichts ernannt worden. Er tritt die Nachfolge des bereits Ende Juni 2021 in den Ruhestand getretenen früheren Präsidenten des BVerwG, Prof. Dr. Dr. h.c. Klaus Rennert, an. Herr Prof. Korbmacher begann seine richterliche Laufbahn 1988 am LG Berlin. 1990 wechselte er an das VG Berlin. Es folgten Abordnungen als wissenschaftlicher Mitarbeiter an den Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin sowie an die Senatsverwaltung für Justiz. Ab 2003 war Prof. Dr. Korbmacher als Richter am OVG Berlin tätig. Nach seiner Ernennung zum Richter am BVerwG gehörte er zunächst dem 9. Revisionssenat an, der u.a. für planungsrechtliche Verfahren und das Kommunalabgabenrecht zuständig ist. Im Mai 2017 übernahm er den Vorsitz des 7. Revisionssenats, zu dessen Zuständigkeit insb. das Umweltschutzrecht einschl. des Immissionsschutzrechts gehört. Ab August 2021 übernahm er zusätzlich den Vorsitz des für das Informationsfreiheitsrecht zuständigen 10. Revisionssenats. Neben seiner richterlichen Tätigkeit ist Prof. Dr. Korbmacher seit 2007 Honorarprofessor an der TU Berlin.
Anfang September ist der Richter am Bundesfinanzhof Dr. Johannes Selder in den Ruhestand getreten. Dr. Selder begann seine berufliche Laufbahn in der Bayerischen Finanzverwaltung, bevor er 1989 als Richter an das Finanzgericht München wechselte, dem er bis zu seiner Ernennung zum Richter am Bundesfinanzhof im Jahr 2007 angehörte. Dort war er dem für die Besteuerung von Einzelgewerbetreibenden sowie die Gewerbesteuer von Körperschaftssteuerpflichtigen, das Kindergeld und die Investitionszulage zuständigen III. Senat zugewiesen, dem er bis zu seinem Ausscheiden angehörte. Der steuerlichen Fachwelt ist Herr Dr. Selder als Mitautor von Standardkommentaren zum Gewerbesteuergesetz und zum Einkommen-, Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht sowie als Autor zahlreicher Fachbeiträge bekannt.
Am 7. September ist der frühere Vorsitzende Richter am Bundesarbeitsgericht Dr. Gerhard Reinecke im Alter von 77 Jahren verstorben. Herr Dr. Reinecke war zunächst in der Arbeitsgerichtsbarkeit des Landes Berlin tätig, bevor er 1991 zum Richter am BAG berufen wurde. Dort gehörte er zunächst dem Fünften Senat an; seit seiner Ernennung zum Vorsitzenden Richter im Mai 1999 leitete er den Dritten Senat des BAG. In dieser Funktion hat Herr Dr. Reinecke v.a. die Entwicklung des Betriebsrentenrechts nachhaltig geprägt. Diese für das System der Alterssicherung in Deutschland existentiell wichtige Rechtsmaterie im Schnittpunkt vielfältig divergierender Interessen an die teilweise rasant verlaufene, auch EU-rechtlich geprägte, Entwicklung behutsam und umsichtig angepasst zu haben, gilt nicht zuletzt als das bleibende Verdienst von Herrn Dr. Reinecke.
[Quellen: BVerwG/BFH/BAG]
Hinweis der Redaktion:
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Webinar zum Miet-/WEG-Recht:
- „Die WEG-Reform 2020 „vor Gericht”: Eine Zweijahresbilanz ausgewählter Gerichtsentscheidungen” am 4.11.2022 (14.30–16 Uhr) mit unserem Experten RA Dr. Hans Reinold Horst.
- Anmeldungen bitte unter:
https://www.zap-verlag.de/webinare?vv_event_id=114732
Webinar zum Familienrecht:
- „Praxisrelevante Fragen des Kindesunterhalts – Update 2022” am 8.11.2022 (14–16 Uhr) mit unserem Experten RiAG a.D. Dr. Wolfram Viefhues.
- Anmeldungen bitte unter:
https://www.zap-verlag.de/webinare?vv_event_id=99247
Webinar zum Arbeitsrecht:
- „Arbeitsvertragsgestaltung 2022: Rechtssichere Vertragsgestaltung und aktuelle Anforderungen durch das neue Nachweisgesetz” am 15.11.2022 (9–11 Uhr) mit unserer Expertin FAin für Arbeitsrecht/RAin Dr. Kirstin Maaß.
- Anmeldungen bitte unter:
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